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Abrechnung von Betriebsstrom für Klingelanlage als Betriebskosten
Strom für die Klingelanlage oder der Videoanlage am Eingang zum Haus ist sogenannter Betriebsstrom, der in der Regel auf alle Mieter als Betriebskosten umgelegt werden kann.
Betriebskostenabrechnung - was ist Betriebsstrom?
Betriebsstrom ist der Strom, der zum Betrieb einer bestimmten technischen Einrichtung oder Anlage verbraucht wird:
Betriebskosten Strom - Allgemeinstrom oder Betriebsstrom?
Stromkosten für die Klingelanlage als Betriebskosten - können alle Mieter die Anlage nutzen?
In der Betriebskostenabrechnung kann daher Strom nur auf diejenigen Mieter (Wohnungen oder Gewerbeeinheiten) umzulegen sein, die diese Klingelanlage, Videosprechanlage benutzen können.
Klingelanlage, Videosprechanlage meist für alle Nutzer des Gebäudes, Wohnhauses
Meist sind die Klingelanlage und Videoanlage für alle Nutzer des Gebäudes angeschlossen - eine Zuordnung der Kosten nach Benutzung ist nicht möglich.
- Solcher Betriebsstrom kann daher wie der Allgemeinstrom nach der anteiligen Wohnungsfläche umgelegt werden.
Betriebskostenabrechnung nach Fläche.
Videoanlage steht nicht allen Mietern des Hauses zur Verfügung - Abrechnung Stromverbrauch
Etwas anderes kann gelten, wenn z.B. eine Videotürsprechanlage vom Vermieter betrieben wird, aber ausschließlich für bestimmte Einheiten, z.B. nur zur Sicherung von Gewerberäumen / Büros, nicht aber den Mietern der Wohnungen zur Verfügung steht.
Dann müssten anfallender Stromverbrauch und die Stromkosten gesondert erfasst werden, dürften nicht allgemein auf alle Mieter umgelegt werden.
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