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Betriebskostenabrechnung - Betriebsstrom Heizung Allgemeinstrom?
Aus den Stromkosten für das Grundstück und Gebäude darf als Allgemeinstrom nur das auf alle Wohnungen oder Bewohner umgelegt werden, was nach Abzug von Kosten für Betriebsstrom übrig bleibt.
Allgemeinstrom zahlen alle Mieter des Mietshauses über die Betriebskostenabrechnung
Die Kosten für Allgemeinstrom werden auf alle Wohnungen (nach anteiliger Fläche) oder alle Bewohner (nach Köpfen) umgelegt:
Kosten Allgemeinstrom in der Betriebskostenabrechnung
- Kosten für Betriebsstrom für Anlagen (z.B.: Sauna im Haus für einige Mieter), die nur einzelnen Mietern zur Verfügung stehen, müssen herausgerechnet und dann nur auf diese Mieter umgelegt werden.
Betriebskosten Strom Tiefgarage - Wenn Mieter Garage nicht nutzt
Allgemeinstrom von Betriebsstrom für Heizung und Warmwasserbereitung trennen
- Der Betriebsstrom für die zentrale Heizungsanlage und / oder die zentrale Warmwasserversorgung müssen aber immer gesondert in der Heizkostenabrechnung wiedergegeben werden, denn für diese Abrechnung gelten die besonderen Regeln der Heizkostenverordnung.
Betriebsstrom für Heizung durch separaten Stromzähler feststellen
Oft wird der Betriebsstrom für die Heizungsanlage und Warmwasserbereitung durch einen separaten Zähler erfasst. Dann taucht dieser Stromverbrauch in der Betriebskostenabrechnung gar nicht auf, sondern wird in der Heizkostenabrechnung ausgewiesen.
Betriebsstrom für Heizung durch Schätzung ermitteln
Gibt es keinen separaten Stromzähler, dann kann der Vermieter schätzen, welcher Anteil am gelieferten Strom für die Heizung und die Warmwasserbereitung aufgewendet wurde:
Stromkosten Heizung - Betriebsstrom, Aufteilung durch Schätzung
Den Rest kann der Vermieter als Allgemeinstrom umlegen.
- Zu prüfen ist jedenfalls, ob die Betriebsstromkosten, die als geschätzter Anteil in Heizkostenabrechung erscheinen, auch in der Betriebskostenabrechnung mindestens in gleicher Höhe abgezogen sind.
Es ist meist sinnvoll, einen etwa mit der Abrechnung geforderten Nachzahlungsbetrag erst einmal zu zahlen, allerdings unter Vorbehalt.
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