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Betriebskostenabrechnung Wohnung - Abrechnung Allgemeinstrom

Als Allgemeinstrom bezeichnet man Strom, der für die Benutzung der allgemein zugänglichen Teile des Gebäudes verbraucht wird. 

Unterschied zwischen Betriebsstrom und Allgemeinstrom in der Betriebskostenabrechnung

Während Betriebsstrom dafür verbraucht wird, dass bestimmte Einrichtungen oder Anlagen betrieben und benutzt werden, fällt Allgemeinstrom für alle Nutzer des Gebäudes gleichermaßen an. 

Wofür fallen Betriebskosten für Allgemeinstrom in der Betriebskostenabrechnung an?

Das ist z.B. der Strom für

  • Beleuchtung der Flure, der Treppenhäuser,
  • Beleuchtung der Wege und allgemein zugängliche Plätze, z.B. Hof,
  • Beleuchtung der Kellergänge, manchmal auch der Mieterkeller. 

Einzelne Positionen für Allgemeinstrom - möglicherweise nicht von allen Mietern zu zahlen

Es kann sein, dass nicht alle Mieter die gesamten Kosten des Allgemeinstroms zahlen müssen. 

  • Dies kann dann möglich sein, wenn Mieter Einrichtungen, Plätze des Hauses, für die Allgemeinstrom anfällt, gar nicht nutzen, z.B. Beleuchtung der Tiefgarage, Beleuchtung Dachboden, Stellplätze, Parkplätze. 

Wie werden die Betriebskosten für Allgemeinstrom auf die Mieter verteilt?

Allgemeinstrom wird normalerweise auf alle Mieter gleichmäßig verteilt, entweder nach der Fläche oder nach Köpfen (also nach der Zahl der Personen, die in einer Wohnung wohnen).

Hinweis


Kein Allgemeinstrom, sondern Betriebsstrom ist aber z.B. Strom für die Heizungsanlage.

Betriebskostenabrechnung - Betriebsstrom Heizung Allgemeinstrom? 

  • Stromentnahmen des Vermieters, z.B. für Bauarbeiten, muss dieser selbst tragen.

Redaktion


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