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Heizkostenabrechnung für Wohnung prüfen - Prüfung der Belege

Mieter haben das Recht, die Heizkostenabrechnung des Vermieters zu prüfen und es besteht der Anspruch, sich die zur Abrechnung gehörenden Belege einzusehen.

Prüfung der Heizkostenabrechnung - die Kosten sind nur durch Belege nachweisbar

Meist ist nur aus den Belegen, Unterlagen zu ersehen, ob die angesetzten Kosten entstanden sind und ob in diesen Betriebskosten Anteile enthalten sind, die nicht in die Abrechnung hinein gehören, wie z.B. Verwaltungskosten und auch Instandsetzungskosten:

  • Reparaturen hat der Vermieter zu zahlen, die Kosten dafür gehören nicht zu den Betriebskosten.

In der Regel sind Belege zur Heizkostenabrechnung beim Vermieter einzusehen

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Mieter die Belege beim Vermieter bzw. seiner Verwaltung einsehen muss - als Voraussetzung für einen Widerspruch gegen die Abrechnung.

Nur bei ganz offensichtlichen Rechenfehlern oder einer zu niedrig angesetzen Heizkostenvorauszahlung kann die Einsicht in die Belege entfallen.

Das Einsichtsrecht schließt auch die Einsicht in die Heizkostenabrechnungen der anderen Mieter des Hauses ein, denn nur so wird die Ãœberprüfung der eigenen Abrechnung möglich:
Heizkostenabrechnungen der Nachbarn dürfen Mieter einsehen 

Prüfung der Heizkostenabrechnung - können Mieter Kopien von Unterlagen verlangen?

Ein Anspruch auf die Übersendung von Kopien zur Prüfung der Abrechnung kann bestehen, wenn Mieter eine weite Anreise für die Prüfung der Abrechnung zurücklegen müssen oder auch eine wesentliche gesundheitliche Einschränkung besteht.
Prüfung Betriebskostenabrechnung Wohnung - Kopien vom Vermieter 

Beim Vermieter, der Verwaltung die Unterlagen zur Heizkostenabrechnung prüfen

Bevor beim Vermieter oder Verwalter die Belege eingesehen werden, sollten Sie sich informieren, welche Einwendungen Sie erheben könnten, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.

Zumindest zu den Kostenpositionen, die Ihnen zweifelhaft vorkommen, sollten Sie genau aufschreiben,

Heizkostenabrechnung prüfen - müssen Zahlungen vom Vermieter nachgewiesen werden?

Bestehen Zweifel, ob Rechnungen bezahlt wurden, dann können Sie auch verlangen, dass Ihnen Zahlungsbelege vorgelegt werden. Viele Verwalter oder Vermieter reagieren darauf sehr empfindlich.

Sie können die Verwaltung bitten, Ihnen Kopien der Belege zu geben. Sie können das auch erleichtern, indem Sie sich bereit erklären, die Kosten für Kopien zu tragen.

Ein Anspruch auf Ãœberlassung von Kopien besteht normalerweise nicht. Jedoch darf Ihnen nicht verweigert werden, Fotos von den Belegen zu machen, oder sogar Belege zu scannen.

Ihre Notizen, Kopien, Fotos sollten Sie dann einem fachkundigen Berater vorlegen und mit diesem zusammen klären, ob es sich lohnt, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben oder weiter zu verfolgen.

Hinweis


Wenn Sie nicht innerhalb der Einwendungsfrist nachvollziehbare Einwände formulieren und dem Vermieter schicken, können Sie dies später nicht nachholen!  



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