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Heizkostenabrechnung prüfen - Anspruch auf die Belege
Wenn Sie eine Heizkostenabrechnung des Vermieters bekommen haben, dann haben Sie den Anspruch, sich die zu der Abrechnung gehörenden Belege vorlegen zu lassen, eine Einsichtnahme durchzuführen.
Dieses Recht schließt auch die Einsichtnahme in die Heizkostenabrechnungen der anderen Mieter ein, denn nur so wird die Überprüfung der eigenen Abrechnung möglich.
Das kann durchaus wichtig sein, denn nur aus den Belegen können Sie sehen, ob die angesetzten Kosten wirklich entstanden sind und ob in diesen Betriebskosten Anteile enthalten sind, die nicht hinein gehören wie z.B. Verwaltungskosten und auch Instandsetzungskosten, denn Reparaturen hat der Vermieter zu zahlen, gehören nicht zu den Betriebskosten.
In der Regel sind Belege zur Heizkostenabrechnung beim Vermieter einzusehen
Leider geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Mieter die Belege beim Vermieter bzw. seiner Verwaltung einsehen muss.
Nur wenn die Verwaltung außerhalb des Wohnungsortes ist, besteht ein Anspruch auf Zusendung von Kopien.
Bevor Sie selbst beim Vermieter oder Verwalter die Belege ansehen, sollten Sie sich noch einmal informieren, welche Einwendungen Sie überhaupt erheben könnten, damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Vielleicht sollten Sie sogar einen Zeugen mitnehmen, oder einen Mieterberater oder Rechtsanwalt beauftragen, der für Sie die Belege prüft.
Zumindest zu den Kostenpositionen, die Ihnen zweifelhaft vorkommen, sollten Sie genau aufschreiben,
- welche Rechnungen es geben muss und
- ob sich aus den Rechnungen ergeben muss, für welche Leistungen und Zeiträume sie gestellt werden.
- Auch Verträge können eingesehen werden: Einsicht in Verträge für Mieter.
- Immer häufiger, besonders in großen Wohnanlagen, ist das Betreiben der Heizungsanlage durch einen Fremddienstleister:
Wärmecontracting - Betriebskosten der Heizkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung prüfen - müssen Zahlungen vom Vermieter nachgewiesen werden?
Bestehen Zweifel, dass Rechnungen bezahlt wurden, dann können Sie auch verlangen, dass Ihnen Zahlungsbelege vorgelegt werden. Viele Verwalter oder Vermieter reagieren darauf sehr empfindlich.
Sie können die Verwaltung bitten, Ihnen Kopien der Belege zu geben. Sie können das auch erleichtern, indem Sie sich bereit erklären, die Kosten für Kopien zu tragen.
Ein Anspruch auf Überlassung von Kopien besteht normalerweise nicht. Jedoch darf Ihnen nicht verweigert werden, Fotos von den Belegen machen, oder sogar Belege zu scannen.
Ihre Notizen, Kopien, Fotos sollten Sie dann einem fachkundigen Berater vorlegen und mit diesem zusammen klären, ob es sich lohnt, Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben oder weiter zu verfolgen.
Wenn Sie nicht innerhalb der Einwendungsfrist nachvollziehbare Einwände formulieren und dem Vermieter schicken, können Sie dies später nicht nachholen!
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