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Kündigung Mietvertrag Mietwohnung wegen unerlaubter Benutzung
Ist der Vermieter der Ansicht; das Sie Ihre Wohnung vertragswidrig benutzen, kann er Ihnen eine Abmahnung schicken und Sie auffordern, das beanstandete Verhalten einer unerlaubten Nutzung (z.B. gewerbliche Nutzung) innerhalb einer von ihm gesetzten Frist abzustellen.
Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen!
Kündigung des Mietvertrags wegen vertragswidriger, unerlaubter Benutzung der Mietwohnung
Stellen Mieter innerhalb der gesetzten Frist das abgemahnte Verhalten der unerlaubten Benutzung nicht ein, dann kann der Vermieter eine Kündigung für die Wohnung schicken, und zwar entweder eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung, oder auch eine fristlose Kündigung, er kann auch beides in demselben Schreiben verbinden.
In besonderen Fällen, wenn eine akute Gefährdung der Wohnung oder des Hauses oder anderer Bewohner besteht, kann der Vermieter sogar ohne vorherige Amahnung kündigen.
Kündigung der Wohnung wegen unerlaubter Benutzung durch den Mieter
Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, lässt sich nur anhand einer konkreten Prüfung des Einzelfalls beurteilen.
Ob die Kündigung den formellen Anforderungen entspricht, und ob sie inhaltlich berechtigt ist, sollten Sie so schnell wie möglich überprüfen lassen.
- Letztlich wird darüber vom Gericht entschieden, wenn man die Kündigung nicht außergrichtlich abwenden kann. Sammeln Sie frühzeitig Beweismittel dafür, dass Sie den Vertragsverstoß gar nicht begangen haben, bzw. ein Verstoß nicht vorliegt. ​​​​​​​
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