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Kündigung Mietvertrag der Wohnung wegen unerlaubter Benutzung
Ist der Vermieter der Ansicht, dass die Wohnung vertragswidrig benutzt wird, dann kann er eine Abmahnung schicken. Wird das abgemahnte Verhalten nicht eingestellt, dann kann die Kündigung der Wohnung die Folge sein.
Widerspruch gegen Abmahnung wegen unerlaubter Benutzung der Wohnung
Ob und wie der Abmahnung widersprochen wird, dies ist sorgfältig abzuwägen, sollte nicht ohne rechtlichen Rat erfolgen.
Wurde der Vorwurf eines vertragswidrigen Verhaltens gemacht, dann ist ein Widerspruch sorgfältig zu formulieren.
Abmahnung - Gegendarstellung, Widerspruch gegenüber Vermieter
- Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, dann sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen!
Kündigung des Mietvertrags wegen vertragswidriger, unerlaubter Benutzung der Mietwohnung
Stellen Mieter innerhalb der gesetzten Frist (das abgemahnte Verhalten) die unerlaubten Benutzung (z.B. gewerbliche Nutzung) nicht ein, dann kann die Kündigung der Wohnung die Folge sein. Der Vermieter kann entweder eine fristgemäße (ordentliche) Kündigung, oder auch eine fristlose Kündigung aussprechen, er kann auch beides in demselben Schreiben verbinden.
- In besonderen Fällen, wenn eine akute Gefährdung der Wohnung oder des Hauses oder anderer Bewohner besteht, kann der Vermieter sogar ohne vorherige Amahnung kündigen.
Kündigung der Wohnung durch Vermieter wegen unerlaubter Benutzung
Die Kündigung muss nicht berechtigt sein. Dies lässt sich nur anhand einer konkreten Prüfung des Einzelfalls beurteilen.
Mieter sollten alle Beweismittel für eine rechtliche Prüfung sammeln, dass kein Vertragsverstoß, kein vertragswidriges Verhalten vorliegt. ​​​​​​​
Auch ob die Kündigung den formellen Anforderungen entspricht, ob sie inhaltlich berechtigt ist, ist anwaltlich zu prüfen.
Kündigung Mietvertrag durch Vermieter - Prüfung Anforderungen
- Ist die Kündigung nicht außergerichtlich abzuwenden, dann wird letztlich über die Rechtmäßigkeit ein Gericht entscheiden.
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