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Einrichtung der Mietwohnung - normale Arbeiten oder Umbau?
Für Mieter sind alle Arbeiten erlaubt, die der Einrichtung der Wohnung für die normale Nutzung dienen. Hierfür braucht man keine Erlaubnis des Vermieters.
Als Mieter darf man seine Wohnung nach eigenem Geschmack einrichten
Wichtig hierbei ist:
Die Unterscheidung zwischen normalen Arbeiten für die Einrichtung einer Wohnung und Umbauten, Umbaumaßnahmen im Rahmen der Einrichtung.
Einrichtung der Mietwohnung - Beispiele für normale Arbeiten
- Lampen aufhängen
- Hochbett aufbauen, einschließlich Montage an Wänden
- Einbauküche stellen (dies nur, wenn die Wohnung ohne Einbauküche vermietet wurde)
- Verlegung von Teppich oder Teppichfliesen (wird Fußbodenbelag mit Hilfe von Kleber verlegt, so sind Kleberreste bei Rückgabe der Wohnung zu entfernen)
- Regale stellen, auch bei Befestigung mit Hilfe von Dübel an Wänden.
Bei einem Anbringen von Regalen, Ablagen in einem Bad, sollte immer darauf geachtet werden, dass keine Fliesen durchbohrt werden.
Bohrlöcher, Schadenersatz für Vermieter wegen durchbohrter Fliesen
Wohnung einrichten - für Umbauten muss der Mieter die Erlaubnis des Vermieters haben
Umbauten müssen in der Regel vom Vermieter genehmigt werden, zum Beispiel Herstellung eines Wanddurchbruches, auch für die Stellung eines Raumteilers kann die Genehmigung erforderlich sein:
Als Mieter Raumteiler, Trennwand, Zwischenwand einbauen
Für Einbauten in der Mietwohnung müssen Mieter oft eine Genehmigung des Vermieters haben
Dagegen ist z.B. der Einbau einer Katzenklappe oder die Anbringung einer Markise auf dem Balkon, in der Regel vom Vermieter zu genehmigen.
Redaktion
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