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Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden - Aufrechnung als Mieter
Kündigt der Vermieter wegen Mietrückstand, Mietschulden den Vertrag, dann müssen Mieter etwaige Gegenforderungen umgehend benennen und die Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Vermieters erklären.
Mietschulden - welche Gegenforderungen können für Aufrechnung bestehen
Gegenforderungen für Sie als Mieterin oder Mieter können z.B. bestehen, wenn der Vermieter Betriebskostenguthaben nicht überwiesen hat, solange der Vermieter dieses Guthaben nicht ggf. bereits selbst mit einer Forderung verrechnet hat.
Auch Zahlungsansprüche aus einer Schadenersatzforderung der Mieterseite kommen für eine Aufrechnung in Betracht, oder auch Mietrückforderungsansprüche wegen Mietminderung.
Vermieter kündigt Wohnung wegen Mietschulden - Gegenforderungen gegenüber Vermieter
Grundsätzlich können Sie als Mieterin oder Mieter gegenüber Zahlungsforderungen des Vermieters aufrechnen,
- wenn Sie Ihrerseits Zahlungsforderungen gegen den Vermieter haben.
- Im Falle einer Kündigung muss aber die Aufrechnung unverzüglich erklärt werden.
Aufrechnung gegenüber Mietforderung erklären, Gegenforderung geltend machen
Sie haben also nur wenige Tage Zeit, Ihre Gegenforderungen zusammenzustellen und dem Vermieter eine entsprechende Aufrechnungserklärung zu schicken.
Keinesfalls sollten Sie abwarten, bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht.
Rechtliche Folge der wirksamen Aufrechnung - Mietrückstand verringert sich, besteht nicht
- Wenn Ihre Gegenforderung besteht, dann führt eine solche Aufrechnung dazu, dass die Forderung des Vermieters in derselben Höhe erlischt, also in dieser Höhe kein Mietrückstand mehr besteht.
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Aufrechnung die Kündigung unwirksam macht:
Erst am Ende entscheidet ggf. ein Gericht, ob Ihre Gegenforderung überhaupt bestanden hat und in welcher Höhe.
- Wenn irgend möglich, sollten Sie den angeblichen Mietrückstand sofort vollständig ausgleichen durch eine Zahlung unter Vorbehalt - Rückforderungsvorbehalt erklären
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Redaktion
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