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Angabe zur Energieeinsparung in der Modernisierungsankündigung

Die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung muss dem Mieter einigermaßen verständlich darlegen, dass eine Energieeinsparung eintreten wird bzw., dass Primärenergie eingespart wird. 

Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter ordentlich ankündigen

Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, wenn sie nach dem Gesetz als Wertverbesserungen anerkannt sind, § 555b BGB.

Der Vermieter muss Art und Umfang der Maßnahmen beschreiben und auch angeben, welche vom Gesetz vorgesehene Modernisierungsmaßnahme vorliegt.
Was ist eine energetische Modernisierung - Regelung im Gesetz 

Energetische Modernisierungsmaßnahmen nach dem Gesetz muss der Mieter dulden

Zu den anerkannten Modernisierungsmaßnahmen gehört unter anderem
1. die nachhaltige Einsparung von Endenergie und
2. die Einsparung von Primärenergie, auch dann, wenn damit nicht Endenergie eingespart wird.

Der Begriff Primärenergie umfasst die Energieart und die Energiemenge, die aus natürlichen Quellen stammt.

Vermieter muss eine ordentliche Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme schicken

Der Vermieter muss die beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen schriftlich ankündigen, § 555c BGB, und zwar so sorgfältig, dass der Mieter erkennen kann, was geändert werden soll, ob diese Maßnahmen den im Gesetz angegebenen Zielen entsprechen, und insbesondere wie sich die Baumaßnahmen und die Veränderungen auf die Wohnung auswirken.

Auch die durch die Modernisierung dadurch ausgelöste künftige Mieterhöhung muss angegeben werden.

Modernisierung für Energieeinsparung - Muss die Angabe zur Energieeinsparung genau sein?

Der Vermieter muss für eine geplante energetische Modernisierungsmaßnahme in der Ankündigung darstellen,

  • dass entweder Endenergie eingespart wird  - also letztlich im Haus oder in der Wohnung weniger Energie verbraucht wird als bisher,
  • oder dass - auch bei gleichem End-Energieverbrauch beim Verbraucher - Primärenergie, eingespart wird, also beim Energieerzeuger weniger fossile Brennstoffe, Kernbrennstoffe verbraucht werden, oder weniger erneuerbare Energie (insbesondere aus Sonne, Wind, Wasserkraft) verbraucht wird.
    BGH: Fernwärme aus Wärme-Kraftkopplung spart Primärenergie
    ist eine Modernisierung.
  • Ist die Ankündigung unzureichend, dann löst sie keine Duldungspflicht für die Modernisierung aus.
  • Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass es für Mieter zumutbar ist, für die Prüfung einer Modernisierungsankündigung sachverständige Hilfe, z.B. bei einem Anwalt, einem Mietverein in Anspruch zu nehmen.
    BGH: Angaben zur Energieeinsparung

Modernisierungsankündigung - was muss sie enthalten?

Ankündigung einer Modernisierung durch den Vermieter - Überlegungsfrist für Mieter

Mieter haben eine Überlegungsfrist von maximal zwei Monaten, § 555d BGB.

In dieser Zeit müssen sie vor allem prüfen,

  • ob die vorgesehenen  Maßnahmen und / oder die zu erwartende Mieterhöhung für die Familie oder auch Haushaltsangehörigen eine besondere Belastung darstellen.

Modernisierungsankündigung prüfen - es liegen Härtegründe vor

Die Härtegründe müssen dem Vermieter schriftlich innerhalb der Ãœberlegungsfrist mitgeteilt werden.
Persönliche Härtegründe bei einer Modernisierung

Alternativ können Mieter den Mietvertrag zum Ende der Überlegungsfrist kündigen.
Sonderkündigungsrecht wegen Modernisierung

Werden ausschließlich energetische Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann während der ersten drei Monate der Arbeiten keine Mietminderung in Anspruch genommen werden.

Hinweis


Wird eine energetische Modernisierung angekündigt, sollten Sie frühzeitig eine fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, denn Überprüfungen können zeitaufwändig sein.



Redaktion


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