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Einzug, Übergabe neue Mietwohnung - muss Vermieter renovieren?
Nach dem Gesetz muss der Vermieter die Mietwohnung instand gesetzt und gebrauchsfertig dem Mieter bei Einzug übergeben. Eine gegenteilige Vertragsregelung ist normalerweise unwirksam.
- Ob Sie nach Einzug auch darauf bestehen können, dass der Vermieter die Wohnung renoviert, ist von den vertraglich getroffenen individuellen Vereinbarungen abhängig. Ihren Vertrag müssen Sie ggf. prüfen lassen.
Lesetipps zum Thema
Bei Einzug ein Protokoll über den Zustand der Wohnung machen
- Achten Sie darauf, dass offensichtliche Mängel in einem Übergabeprotokoll, das zusammen mit dem Vermieter bzw. einem Beauftragten erstellt wird aufgeführt sind, damit Sie irgendwann später
- nicht mit der Pflicht zur Mängelbeseitigung konfrontiert werden:
Kein Beweis für alte Schäden bei Einzug - Schadenersatz vom Mieter
Achten Sie darauf, dass Sie den Zustand, in dem Ihnen die Wohnung übergeben worden ist, auch später noch beweisen können, z.B. mit Zeugen und gleichzeitig Fotos, damit für bereits vorhandene Mängel später (bei Wohnungsrückgabe) keine Pflicht zur Beseitigung entsteht:
Wohnung nicht renoviert übernommen - wie als Mieter beweisen?
Wird bei Einzug kein Übergabeprotokoll gemacht, oder ist ein erstelltes zu ungenau:
Machen Sie für die Wohnung selbst eine Bestandsaufnahme, ein Protokoll für jeden einzelnen Raum:
In neue Wohnung einziehen - Übergabe der Räume in unrenoviertem Zustand
- Wurde Ihnen eine unrenovierte Wohnung übergeben, dann müssen Sie bei Auszug, trotz einer wirksamen Vereinbarung über Schönheitsreparaturen, die Wohnung nicht renovieren.
- Dies gilt nur, wenn Sie den ehemals unrenovierten Zustand der Wohnung beweisen können!
Wenn der Mieter zu Mietvertragsbeginn die Renovierung der Wohnung übernimmt
Auch eine Verpflichtung, mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung, dass Mieter bei Einzug die Renovierung übernehmen, kann dazu führen, dass bei Auszug keine Schönheitsreparaturen zu machen sind, insbesondere dann
- wenn der Mieter keinen angemessenen Ausgleich für die Renovierung erhalten hat, z.B. Erlass von Mieten oder eine Zahlung, die dem Wert der Arbeiten in etwa entsprechen:
Geld, Ausgleich für unrenovierte Wohnung vom Vermieter bekommen?
Prüfen Sie, wie die Vertragslage ist, bevor Sie selbst irgendwelche Arbeiten ausführen oder ausführen lassen!
Wenn Sie die vertraglichen Vereinbarungen, die Ausführung von Arbeiten, das Renovieren durch den Vermieter durchsetzen wollen, nehmen Sie frühzeitig fachlichen Rat in Anspruch!
Die Beantwortung der Frage, welche Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag enthalten sind, und ob diese wirksam sind, ist auch für die laufende Mietzeit und später auch für die Rückgabe der Wohnung von großer Bedeutung. Hierzu sollten Sie fachlich beraten lassen.
Neuen Mietvertrag abschließen - vorher prüfen - Checkliste nutzen!
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