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Ratgeber Untervermietung
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Betriebskostenguthaben - keine Rückzahlung vom Vermieter
Hat der Vermieter über die Betriebskostenvorauszahlungen für die Wohnung abgerechnet, und ist ein Guthaben entstanden, dann muss das Betriebskostenguthaben vom Vermieter ausgezahlt werden.
Wie kann die Rückzahlung eine Betriebskostenguthabens durchgesetzt werden?
Schuldet der Vermieter die Auszahlung, und ist diese nicht erfolgt, dann besteht für Mieter
- die Möglichkeit der Aufrechnung.
- Mieter können selbst aufrechnen, und zwar gegenüber der Mietforderung des Vermieters.
Sinnvoll ist es, nach Erhalt der Abrechnung etwa zwei, drei Wochen abzuwarten, ob die Auszahlung des Guthabens erfolgt.
Es kann notfalls auch eine Zahlungsklage gegen den Vermieter eingereicht werden - meist reicht aber die Durchführung der Aufrechnung.
Durchführung der Aufrechnung eines Betriebskostenguthabens gegenüber dem Vermieter
Bevor Sie eine Aufrechnung durchführen:
Prüfen Sie vor einer Aufrechnung, ob sich in Ihrem Mietvertrag Regelungen finden, wie eine Aufrechnung zu erfolgen hat.
Es gibt auch eine Ausnahme:
Wenn der Vermieter Gegenforderungen hat, etwa ein Mietrückstand besteht, ist er auch berechtigt, eine Aufrechnung vorzunehmen, oder er kann ein Zurückbehaltungsrecht an dem Guthaben haben.
Guthaben aus Betriebskostenabrechnung - Vermieter zur Auszahlung anmahnen
Ist die Überweisung nicht erfolgt:
Richten Sie ein Schreiben an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung, nennen Sie ggf. nochmals Ihre Bankverbindung und verlangen Sie die Überweisung des Guthabens.
- Setzen Sie eine Frist für die Auszahlung, etwa weitere zwei Wochen, und teilen Sie ausdrücklich mit, dass Sie gegenüber der laufenden Mietzahlung aufrechnen werden, sollte das Guthaben nicht fristgerecht überwiesen werden.
Was tun, wenn der Vermieter das Betriebskostenguthaben nicht auszahlt, überweist?
Ist die gesetzte Frist verstrichen, dann können Sie wie angekündigt den Betrag des Guthabens von Ihrer nächsten Mietzahlung abziehen und die entsprechend geringere Miete überweisen (Aufrechnung).
Vermerken Sie auf der Überweisung "Abzug Betriebskostenguthaben gemäß Schreiben vom (DATUM)".
- Sie können die Aufrechnung auch auf mehrere Monate verteilen, z.B. wenn das Guthaben höher ist als eine Monatsmiete. Dann ist es sinnvoll, in einem weiteren Schreiben vorzurechnen, was Sie in welchem Monat abziehen.
Dieses Verfahren ist natürlich lästig, wenn Sie üblicherweise Ihre Miete per Dauerauftrag zahlen, weil Sie den Dauerauftrag dann widerrufen und nach dem Aufrechnen neu erteilen müssen, sobald Sie den Abzug durchgeführt haben.
Hat der Vermieter eine Einzugsermächtigung, dann müssen Sie diese zurückziehen, nach der Aufrechnung ggf. wieder erteilen.
- Es ist trotzdem einfacher, als die Auszahlung des Guthabens gerichtlich einzufordern.
Redaktion
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