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Betriebskostenguthaben von Miete der Wohnung abziehen

Besteht gemäß einer Betriebskostenabrechnung für die Wohnung ein Guthaben, so können Mieter dieses mit jeder Geldforderung des Vermieters verrechnen, auch mit der monatlichen Mietzahlung. Man nennt diese Verrechnung einer bestehenden Forderung auch Aufrechnung.  

Vermieter macht keine Rückzahlung für Betriebskostenguthaben - mit Mietzahlung verrechnen

Besteht aus einer Betriebskostenabrechnung der Wohnung ein Guthaben, dann muss das Betriebskostenguthaben vom Vermieter ausgezahlt bzw. auf das Konto des Mieters überwiesen werden. 

Vermieter macht Verrechnung eines Betriebskostenguthabens mit einer Forderung

Bei der Aufrechnung müssen Sie beachten bzw. zuvor prüfen:

  • Die Abrechnung für kalte Betriebskosten, die ein Guthaben ausweist, wird meist zugleich mit einer der Heizkostenabrechnung verschickt, die eine Nachzahlung ausweisen kann.
  • Oft verrechnet der Vermieter gleich selbst diese Beträge und dies kann dann eine Nachzahlung oder nur noch ein geringes Guthaben ergeben.
  • Hat der Vermieter bereits das Guthaben selbst verrechnet z.B. mit der Forderung aus der Heizkostenabrechnung, dann kann ein Guthaben aus einer Abrechnung schon aufgebraucht oder erheblich geringer sein. 

Betriebskostenguthaben - Guthaben von einer Mietzahlung abziehen, Verrechnung vornehmen

  • Soll ein Guthaben gegen die nächste Miete aufgerechnet werden, so sollte das bei der Ãœberweisung kenntlich gemacht werden:
    z.B. "Miete Mai abzüglich Guthaben BK 134,00 €",
  • Noch besser ist es, wenn Sie dem Vermieter ein kurzes Schreiben oder eine eMail schicken,
    z.B. "... von der Mietzahlung für Mai habe ich das Guthaben aus Ihrer Betriebskostenabrechnung vom ... in Höhe von 134,00 € abgezogen".

Die Prüfung der Betriebskostenabrechnung der Wohnung kann sich immer lohnen

Ist unklar, ob eine Forderung aus einer Betriebskostenabrechnung berechtigt ist, bzw. halten Sie das vom Vermieter errechnete Guthaben für zu gering, dann sollten Sie fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, ggf. Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen:
Betriebskostenabrechnung - häufige Fehler, Gründe für Widerspruch
 



Redaktion


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