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Betriebskostenabrechnung - Vermieter ändert Umlageschlüssel
Es gibt einige Fälle, in denen Vermieter einseitig den Umlageschlüssel, den Verteilungsschlüssel für die kalten Betriebskosten der Wohnung ändern können.
Umlageschlüssel für die Betriebskosten der Wohnung gemäß Vertrag oder Gesetz
Voraussetzung: Im Mietvertrag müssen die kalten Betriebskosten auf den Mieter übertragen sein:
Vereinbarung zur Zahlung kalter Betriebskosten mit Mietvertrag.
In aller Regel steht im Mietvertrag auch der Umlageschlüssel, also die Vereinbarung, nach welchem Maßstab die Kosten verteilt werden sollen (z.B. nach Quadratmetern, nach Wohnungen, nach Köpfen).
Mietvertrag für Wohnung - keine Angabe des Umlageschlüssels, Regelung für Betriebskosten
- Steht im Vertrag nichts, dann gilt nach dem Gesetz, § 556 a BGB, der Umlageschlüssel nach Quadratmetern.
Betriebskostenabrechnung nach Fläche für Wohnung, Mietshaus. - Es ist dann auch möglich, nach Miteigentumsanteilen die Betriebskosten zu ermitteln:
Betriebskosten - Umlage nach Miteigentumsanteilen - Berechnung.
Betriebskostenabrechnung für Wohnung - kann der Vermieter einen Umlageschlüssel ändern?
In manchen Mietverträgen steht, dass der Vermieter den Umlagemaßstab nach billigem Ermessen ändern kann.
- Das kann er dann für die Zukunft tun, also beginnend mit der nächsten Abrechnungsperiode.
Änderung des Verteilungsschlüssel für die Wohnung - Vereinbarung im Mietvertrag
Es gibt mietvertragliche Vereinbarungen, wonach der Vermieter sich vorbehält, den Umlageschlüssel für Betriebskosten einseitig zu ändern, ohne dass dafür genaue Voraussetzungen festgeschrieben sind.
Solche Vereinbarungen sind in aller Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen und häufig unwirksam.
Ist man als Mieter mit der Änderung nicht einverstanden, gibt es Streit und kommt es zum Prozess, dann prüft das Gericht, ob der Vermieter sein Ermessen für die Änderung eines Verteilungsschlüssels angemessen ausgeübt hat.
Umlageschlüssel ändern - Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung erfassen
- Ansonsten kann der Vermieter einseitig den Verteilungsmaßstab ändern, wenn Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung erfasst werden können:
Ändern Umlageschlüssel - künftig nach Verbrauch oder Verursachung .
Mieter sind durch Verteilungsschlüssel für Betriebskosten benachteiligt
- Eine Änderung des Verteilungsmaßstabs kommt auch in Betracht in gesetzlich nicht geregelten Ausnahmefällen, wenn der bisherige Umlageschlüssel ganz grob ungerecht war oder wird.
Redaktion
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