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Betriebskostenabrechnung - Vermieter ändert Umlageschlüssel

Es gibt einige Fälle, in denen der Vermieter einseitig den Umlageschlüssel für die kalten Betriebskosten ändern kann.

Umlageschlüssel für die Betriebskosten der Wohnung gemäß Vertrag oder Gesetz

Voraussetzung: Im Mietvertrag müssen die kalten Betriebskosten auf den Mieter übertragen sein: 
Vereinbarung zur Zahlung kalter Betriebskosten mit Mietvertrag  

In aller Regel steht im Mietvertrag auch der Umlageschlüssel, also die Vereinbarung, nach welchem Maßstab die Kosten verteilt werden sollen (z.B. nach Quadratmetern, nach Wohnungen, nach Köpfen). 

Mietvertrag für Wohnung - keine Angabe des Umlageschlüssels, Regelung für Betriebskosten

Betriebskostenabrechnung für Wohnung - Kann der Vermieter einen Umlageschlüssel ändern?

In manchen Verträgen steht, dass der Vermieter den Umlagemaßstab nach billigem Ermessen ändern kann. 

  • Das kann er dann für die Zukunft tun, also beginnend mit der nächsten Abrechnungsperiode.
    Gibt es über die Änderung Streit, dann prüft das Gericht, ob der Vermieter sein Ermessen  angemessen ausgeübt hat.
Hinweis


Es gibt mietvertragliche Vereinbarungen, wonach der Vermieter sich vorbehält, den Umlageschlüssel einseitig zu ändern, ohne dass dafür genaue Voraussetzungen festgeschrieben sind.

Solche Vereinbarungen sind in aller Regel Allgemeine Geschäftsbedingungen und häufig unwirksam.

Umlageschlüssel ändern - Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung erfassen

  • Ansonsten kann der Vermieter einseitig den Verteilungsmaßstab ändern, wenn Betriebskosten nach Verbrauch oder Verursachung erfasst werden können: 
    Ändern Umlageschlüssel - künftig nach Verbrauch oder Verursachung  
  • Eine Änderung des Verteilungsmaßstabs kommt auch in Betracht in gesetzlich nicht geregelten Ausnahmefällen, wenn der bisherige Umlageschlüssel ganz grob ungerecht war oder wird.

Redaktion


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