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Betriebsstrom für Klingelanlage, Videosprechanlage als Betriebskosten
Strom für die Klingelanlage und / oder Videoanlage ist sogenannter Betriebsstrom.
Betriebsstrom ist der Strom, der zum Betrieb einer bestimmten technischen Einrichtung oder Anlage verbraucht wird:
Betriebskosten Strom - Allgemeinstrom oder Betriebsstrom?
In der Betriebskostenabrechnung kann daher Strom nur auf diejenigen Mieter (Wohnungen oder Gewerbeeinheiten) umzulegen sein, die dies Klingelanlage, Videosprechanlage benutzen können.
Klingelanlage, Videosprechanlage meist für alle Nutzer des Gebäudes, Wohnhauses
Meist sind die Klingelanlage und Videoanlage für alle Nutzer des Gebäudes angeschlossen - eine Zuordnung der Kosten nach Benutzung ist nicht möglich.
- Solcher Betriebsstrom kann daher wie Allgemeinstrom nach der anteiligen Fläche umgelegt werden.
Videosprechanlage steht nicht allen Mietern des Hauses zur Verfügung - Abrechnung Strom
Etwas anderes kann gelten, wenn z.B. eine Videotürsprechanlage vom Vermieter betrieben wird, aber ausschließlich für bestimmte Einheiten, z.B. nur zur Sicherung von Gewerberäumen / Büros, nicht aber den Mietern der Wohnungen zur Verfügung steht.
Dann müssten anfallender Stromverbrauch und die Stromkosten gesondert erfasst werden, dürften nicht allgemein auf alle Mieter umgelegt werden.
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