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Betriebskostenabrechnung - Gebäudeversicherung, Hausversicherung
Eine Wohngebäudeversicherung wird vom Eigentümer abgeschlossen.
Die Versicherung soll Schäden abdecken, die dem Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung entstehen können.
- Dazu gehören insbesondere die sogenannten Elementarschäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Regen, Frost, Überschwemmung entstehen können.
Die Versicherung gegen solche Risiken ist grundsätzlich angemessen.
Kosten der Wohngebäudeversicherung gehört zu den vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten tragen muss, dann können die entsprechenden Versicherungsprämien über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.
Gebäudeversicherung und Haushaftpflichtversicherung als Betriebskosten
Die Hausversicherung für Schäden (Sachschadenversicherung), die am Haus oder der Wohnung eintreten können, kann verbunden sein mit einer Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers.
- Die Haushaftpflichtversicherung soll Schäden abdecken, die bei Mietern, Besuchern oder Fremden, entstehen und für die der Vermieter einstehen muss, z.B. wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
Betriebskosten - Prämien für Gebäudeversicherung, Hausversicherungen sind zu hoch, zu teuer
Trotzdem kann sich eine Prüfung lohnen, z.B. wenn sich im Haus Gewerbe befindet, das von einer Versicherung als risikoerhöhend eingestuft wird.
Der Vermieter kann die anderen Mieter für diese Risikoerhöhung nicht mit den für das Gewerbe zu zahlenden erhöhten Versicherungskosten belasten, muss solche Kosten aus den Versicherungskosten herausrechnen:
Betriebskosten abrechnen - Wohnungen, Gewerbe, Läden im Haus
Der Vermieter hat sich auch bei den Kosten der von ihm abgeschlossenen Versicherungen an das Wirtschaftlichkeitsprinzip zu halten, die Kosten dürfen nicht zu hoch sein.
- Sind Versicherungskosten überhöht, so muss eine Überhöhung nicht gezahlt werden.
Das Amtsgericht Bad-Salzungen (AZ: 2 C 318/05) hat z.B. entschieden: Liegen die Kosten mehr als 20 Prozent über den durchschnittlichen Prämien für gleichwertige Versicherungen, dann muss der Mieter die überhöhten Kosten nicht als Betriebskosten zahlen.
Bei manchen Risiken lohnt sich eine weitere Prüfung der vom Vermieter abgeschlossenen Versicherung.
- Z.B. ist eine Versicherung gegen Überschwemmung nicht in jeder geografischen Lage angemessen.
- Ebenso ist eine besondere Begründung zu verlangen, wenn das Risiko von Terroranschlägen versichert wird:
Terrorversicherung als Betriebskosten auf Mieter umlegbar?
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