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Party, Fest in Mietwohnung feiern - einmal im Jahr mehr Lärm erlaubt?
Einmal im Jahr eine Party feiern - und da darf es lauter sein, ist ein Irrtum.
Diese Meinung hält sich aber als hartnäckiges Gerücht.
Feste und Partys in der Mietwohnung - Mieter müssen sich an Ruhezeiten halten
Die Ruhezeiten bei Festen und Feiern sind einzuhalten, es gilt immer die Ruhezeit ab 22 Uhr.
- Sonntags und an Feiertagen gilt ganztägig die Ruhezeit, von 0 - 24 Uhr.
Lärm durch Party, Fest - Auch wenn man die Nachbarn informiert, sind Ruhezeiten verbindlich
Daran ändert sich auch nichts, wenn man im Hausflur mit einem Aushang die Nachbarn auf die Party aufmerksam macht und sie einlädt.
Nachbarn sollte man trotzdem immer persönlich informieren und fragen, ob diese ausnahmsweise mal Verständnis aufbringen können, wenn es etwas lauter wird.
Mieter müssen beim Feiern von Festen und Partys Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen
Was oft nicht bedacht wird:
- Kranke Menschen, alte Menschen, auch Kinder sind ruhebedürftig und empfindlich. Und hellhörige Häuser sind häufig.
- Hilft die direkte Ansprache eines Nachbarn wegen einer Ruhestörung nicht, so kann eine Anzeige bei der Polizei gegen den Lärmverursacher erfolgen.
Wiederholen sich Ruhestörungen, so ist dies ein wiederkehrendes Verhalten - der Hausfrieden ist gestört. Das kann die Kündigung des Mietverhältnisses für Ruhestörer bedeuten, wenn der Vermieter von dem störenden Verhalten Kenntnis hat, der Ruhestörer aufgefordert wurde sein Verhalten einzustellen.
- Wer sich nicht an ein pflegliches Miteinander hält, keine Rücksicht nimmt, der riskiert sogar die fristlose Kündigung:
Abmahnung des Vermieters - welche Folgen kann sie haben?
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