Logo

Rüge Mietpreisbremse - Mehrere Mieter einer Mietwohnung

Sind mehrere Personen Mieter einer Wohnung, muss dennoch eine Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse nicht von allen Mietern erhoben werden.

Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

Für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Landesregierung eine Verordnung erlassen, wonach in diesem Gebiet für die Wiedervermietung einer Wohnung eine Begrenzung gilt, die sogenannte Mietpreisbremse.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse - wo gilt sie?

Anwendung der Mietpreisbremse - Rüge erforderlich

Damit für den neuen Mietvertrag die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, ist aber eine schriftliche Rüge erforderlich: Mieter müssen dem Vermieter mitteilen, dass sie von einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse ausgehen.

Hinweis

Seit dem 1.1.2019 muss die Rüge keine weitere Begründung enthalten.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter schon mitgeteilt hat, dass er sich auf eine der bei der Mietpreisbremse geltenden Ausnahmen berufen will. Dann muss die Rüge auf die Ausnahme Bezug nehmen.

Mehrere Mieter einer Mietwohnung - Wer muss die Rüge erheben?

Stehen im Mietvertrag mehrere Personen als Mieter, oder sind weitere Personen als Hauptmieter hinzugekommen, dann stehen diesen Rechte gegenüber dem Vermieter gemeinschaftlich zu.

Umstritten war, ob das auch für die Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse gilt.

Der Bundesgerichtshof hat dies nun klar entschieden:

Mietpreisbremse - überzahlte Miete zurückfordern

Jedenfalls vom Zeitpunkt der Rüge an können Mieter die überzahlte Miete zurückfordern.
Bei Mietverträgen, die ab dem 1.4.2020 geschlossen wurden, kann auch rückwirkend für die Zeit vor der Rüge für maximal 30 Monate die überzahlte Miete zurückgefordert werden.
Mietpreisbremse - Gesetzesänderungen ab 1.1.2019 und ab 1.4.2020

Lesetipp


Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: