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Rüge Mietpreisbremse - Mehrere Mieter einer Mietwohnung
Sind mehrere Personen Mieter einer Wohnung, muss dennoch eine Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse nicht von allen Mietern erhoben werden.
Für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt kann die Landesregierung eine Verordnung erlassen, wonach in diesem Gebiet für die Wiedervermietung einer Wohnung eine Begrenzung gilt, die sogenannte Mietpreisbremse.
Anwendung der Mietpreisbremse - Rüge erforderlich
Damit für den neuen Mietvertrag die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, ist aber eine schriftliche Rüge erforderlich: Mieter müssen dem Vermieter mitteilen, dass sie von einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse ausgehen.
Mehrere Mieter einer Mietwohnung - Wer muss die Rüge erheben?
Stehen im Mietvertrag mehrere Personen als Mieter, oder sind weitere Personen als Hauptmieter hinzugekommen, dann stehen diesen Rechte gegenüber dem Vermieter gemeinschaftlich zu.
Umstritten war, ob das auch für die Rüge wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse gilt.
Der Bundesgerichtshof hat dies nun klar entschieden:
- Es reicht, wenn einer der Mieter die Rüge unterschreibt, bzw. die Rüge im Namen nur eines der Mieter abgegeben wird.
- BGH zur Mietpreispremse, Rüge durch einen von mehreren Mietern
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Redaktion
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