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Indexmiete, Indexmietvertrag - Mietsenkung wegen Indexänderung
Wenn eine Indexmiete vereinbart ist, und der Index (Lebenshaltungskostenindex) sinkt, Indexänderung, muss auch eine Mietsenkung erfolgen.
Indexmietvertrag - Vereinbarung muss Mietanpassung bei fallendem Index berücksichtigen
Normalerweise steigt der Lebenshaltungskostenindex Jahr für Jahr.
Grundsätzlich muss aber eine Vereinbarung für eine Indexmiete auch die Möglichkeit berücksichtigen, dass der Index fällt: Indexmiete im Mietvertrag für Wohnung richtig vereinbart?
Kommt es also doch dazu, dass nach Abschluss eines Mietvertrags mit Indexmietvereinbarung der Lebenshaltungskostenindex sinkt, dann können Sie verlangen, dass auch Ihre Miete in entsprechender Weise gesenkt wird.
- Sie als Mieter müssten in diesem Falle die Mietsenkung verlangen, indem Sie schriftlich den Vermieter auffordern, die Miete um den entsprechenden Betrag zu senken. Der Vermieter muss von sich aus keine Mietanpassung vornehmen.
Willigt der Vermieter nicht ein, dann können Sie die Mietsenkung durchsetzen, indem Sie bei Gericht darlegen, um wieviel Ihre Miete gesenkt werden muss.
Die Umrechnung von Veränderungen des Lebenshaltungskostenindex in Veränderungen für die Miete, Erhöhung prüfen oder eine Mietsenkung durchsetzen, ist entsprechend der Vorschriften vorzunehmen.
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