Logo

Kündigung der Wohnung wegen Mietschulden - Aufrechnung als Mieter

Kündigt der Vermieter wegen Mietrückstand, Mietschulden den Vertrag, dann müssen Mieter etwaige Gegenforderungen umgehend benennen und die Aufrechnung gegenüber den Forderungen des Vermieters erklären.

Mietschulden - welche Gegenforderungen können für Aufrechnung bestehen

Gegenforderungen für Sie als Mieterin oder Mieter können z.B. bestehen, wenn der Vermieter Betriebskostenguthaben nicht überwiesen hat, solange der Vermieter dieses Guthaben nicht ggf. bereits selbst mit einer Forderung verrechnet hat.

Auch Zahlungsansprüche aus einer Schadenersatzforderung der Mieterseite kommen für eine Aufrechnung in Betracht, oder auch Mietrückforderungsansprüche wegen Mietminderung.

Vermieter kündigt Wohnung wegen Mietschulden - Gegenforderungen gegenüber Vermieter

Grundsätzlich können Sie als Mieterin oder Mieter gegenüber Zahlungsforderungen des Vermieters aufrechnen

  • wenn Sie Ihrerseits Zahlungsforderungen gegen den Vermieter haben. 
  • Im Falle einer Kündigung muss aber die Aufrechnung unverzüglich erklärt werden.

Aufrechnung gegenüber Mietforderung erklären, Gegenforderung geltend machen

Sie haben also nur wenige Tage Zeit, Ihre Gegenforderungen zusammenzustellen und dem Vermieter eine entsprechende Aufrechnungserklärung zu schicken.

Keinesfalls sollten Sie abwarten, bis der Vermieter eine Räumungsklage einreicht.

Rechtliche Folge der wirksamen Aufrechnung - Mietrückstand verringert sich, besteht nicht

  • Wenn Ihre Gegenforderung besteht, dann führt eine solche Aufrechnung dazu, dass die Forderung des Vermieters in derselben Höhe erlischt, also in dieser Höhe kein Mietrückstand mehr besteht.
Hinweis


Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Ihre Aufrechnung die Kündigung unwirksam macht: 

Erst am Ende entscheidet ggf. ein Gericht, ob Ihre Gegenforderung überhaupt bestanden hat und in welcher Höhe. 



Redaktion


Hinweis

Durch Klick auf einen Tag erhalten Sie Inhalte zum Stichwort: