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Was ist eine Bruttokaltmiete? - Wohnungsmietvertrag
Man spricht von einer Bruttokaltmiete, wenn im Mietvertrag vereinbart ist:
"Die monatliche Miete beträgt 500,00 €. Der Mieter trägt außerdem die Heizkosten, über die gesondert abgerechnet wird."
Bruttokaltmiete - Heizkosten, warme Betriebskosten sind darin nicht enthalten
Danach sind also in der Bruttokaltmiete alle Kosten für die Wohnung enthalten und damit abgegolten mit Ausnahme der Heizkosten - bei zentraler Warmwasserbereitung, Warmwasserversorgung auch mit Ausnahme der Warmwasserkosten:
Vereinbarung im Mietvertrag über Heizkosten, Warmwasserkosten
Um die tatsächliche monatliche Kostenbelastung für Mieter zu bestimmen, die durch den Mietvertrag begründet wird, müssen die Heizkostenvorschüsse hinzugerechnet werden:
Vorauszahlung, Vorschuss für Heizkosten, Warmwasser vereinbart
Mieterhöhung bei vereinbarter Bruttokaltmiete
In der Bruttokaltmiete sind alle sogenannten kalten Betriebskosten enthalten.
- Die gesetzlichen Regelungen über Erhöhung der Miete und Begrenzung der Miete beziehen sich fast durchweg auf die Nettokaltmiete, also ohne alle Betriebskosten.
- Will man eine Mieterhöhung überprüfen: Mieterhöhung bei einer Bruttomiete,
so muss festgestellt werden, welcher Anteil der Miete die Nettokaltmiete ist:
Was ist eine Nettokaltmiete?
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