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Vermieter verlangt Untermietzuschlag wegen Untervermietung 

Häufig stellt sich im Rahmen einer Untervermietung für Mieter die Frage, ob der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen kann.

Dürfen Vermieter für die Untervermietung einen Untermietzuschlag verlangen?

Nach dem Gesetz hängt dies davon ab, ob dem Vermieter die Untermieterlaubnis ohne Zuschlag nicht zumutbar ist, so steht es im § 553 Abs. 1 BGB.

Untermietzuschlag für Untermieterlaubnis - gesetzliche Regelung 

Untermietzuschlag - Darf der Vermieter diesen verlangen? 

Kein Untermietzuschlag, wenn sich die Zahl der in der Wohnung lebenden Personen nicht ändert

Die derzeit überwiegende Rechtsprechung meint:
Wenn nicht mehr Personen als vorher die Wohnung bewohnen, dann sei gar kein Zuschlag berechtigt:
Urteil - Kein Anspruch auf Mietzuschlag wegen Untervermietung 

Untervermietung - wie sehen Gerichte die Forderung nach einem Untermietzuschlag?

Die anderen Auffassungen der Gerichte:

  • Die zweite Meinung unter den Gerichten besagt:
    Wenn eine übermäßige Abnutzung der Wohnung und / oder erhöhte Betriebskosten durch den / die Untermieter nicht entstehen, dann sei kein Untermietzuschlag berechtigt.
  • Die dritte Meinung der Gerichte lautet:
    Bei einer echten Untervermietung an Dritte - die also keine Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder in einem gemeinsamen Haushalt sind - liege grundsätzlich immer eine Unzumutbarkeit für den Vermieter vor, und er dürfe einen Untermietzuschlag verlangen.
    Es geht nach dieser dritten Meinung dann nur noch um die angemessene Höhe des Untermietzuschlages:
    Untermietzuschlag - Höhe, wie viel können Vermieter verlangen? 

Wenn die Frage sich für Sie stellt, sollten Sie eine Rechtsberatung aufsuchen, wo man Ihnen sagen kann, wie in Ihrem Gerichtsbezirk die Erhebung eines Untermietzuschlags gesehen wird.


Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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