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Mieterhöhung mit Mietspiegel aus Nachbarstadt, Nachbargemeinde
Mietspiegel sollen die ortsüblichen Vergleichsmieten für eine Stadt und Gebiete (Einordnung von Wohnlagen), das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Gemeindeteile erfassen.
Wenn es für die Gemeinde, in der das Wohngebäude liegt, keinen oder keinen aktuellen Mietspiegel gibt, liegt es nahe, auf den in einer Nachbargemeinde vorhandenen Mietspiegel zurückzugreifen.
Das ist grundsätzlich zulässig, aber nur dann, wenn die beiden Gemeinden tatsächlich vergleichbar sind.
Ratingen und Düsseldorf sind vergleichbar, Wuppertal und Düsseldorf nicht.
Dazu gibt es viele Gerichtsentscheidungen.
Ist der Mietspiegel der Nachbargemeinde, Nachbarstadt vergleichbar für die Mieterhöhung?
Ob eine Vergleichbarkeit bejaht wird, hängt immer von den Einzelheiten der jeweiligen Wohnungsbestände ab.
Auch auf einen veralteteten Mietspiegel kann als Hilfsmittel möglicherweise zurückgegriffen werden.
Der Mietspiegel einer Nachbargemeinde kann aber höchstens wie ein einfacher Mietspiegel berücksichtigt werden, er hat keinesfalls die Beweiswirkung eines qualifizierten Mietspiegels.
Wenn es für Ihre Gemeinde keinen Mietspiegel gibt, sollten Sie sich informieren, ob es vergleichbare Wohnlagen und Wohnungen in Nachbargemeinden gibt, für die ein Mietspiegel aufgestellt worden ist.
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