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Mieterhöhung auf ortsübliche Miete mit Gutachten des Vermieters 

Vermieter, die eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete durchführen wollen, können selbst ein Sachverständigengutachten (Privatgutachten) in Auftrag geben. Die Feststellungen des Gutachters zu einer möglichen Mieterhöhung sind für Mieter nicht bindend.

Gutachten des Vermieters für Durchsetzung einer Mieterhöhung ist für Mieter nicht bindend

Das Gutachten soll dem Mieter deutlich machen, dass aus Sicht des Gutachters eine Mieterhöhung gemäß den Feststellungen möglich sein soll. Bei solchen Gutachten handelt es sich regelmäßig um sogenannte "Parteigutachten".
Mieterhöhung - Begründung des Vermieters durch Gutachten

Das Gutachten bietet nur Anhaltspunkte, damit der Mieter Informationen zum Mietpreis (Einordnung der ortsüblichen Miete) für diese Wohnung bekommt.
Ortsübliche Vergleichsmiete - was ist ein Mieterhöhungsverlangen?  

  • Mieter können überlegen, ob Sie der Mieterhöhung zustimmen.
  • Gemäß § 558 Absatz 1 BGB kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

Hinweis


Erfolgt keine Zustimmung oder nur eine Teilzustimmung zur Mieterhöhung oder keine gütliche Einigung, dann kann der Vermieter vor Gericht Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erheben.
Zustimmungsklage - Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete 

    Mieterhöhung mit Privatgutachten - Gutachter des Vermieters muss dem Mieter bekannt sein

    Das Privatgutachten muss dem Schreiben zur Mieterhöhung (Mieterhöhungsverlangen) vollständig beigefügt sein.

    Mieterhöhung für Mietwohnung - immer anwaltlich prüfen lassen

    Mieter sollten immer anwaltlich prüfen lassen, ob die Durchsetzung einer Mieterhöhung überhaupt oder nur zum Teil möglich ist: 

    Hinweis


    Durch eine anwaltliche Prüfung können sich bestimmte Gründe ergeben, die dazu führen können, dass eine Mieterhöhung auf Dauer (Mieterhöhung unberechtigt) oder auf längere Zeit nicht möglich ist, z.B. 
    Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Wartefrist 

      Mieterhöhung - Was muss der Gutachter für die Erstellung des Gutachtens beachten?

      Eine Besichtigung der betreffenden Wohnung des Mieters seitens des Gutachters muss nicht durchgeführt werden, so der Bundesgerichtshof.

      Hinweis


      • Für die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens mit einem Privatgutachten ist es nicht erforderlich, dass der Sachverständige Vergleichswohnungen im Gutachten benennt. 

      Es gilt sogar als ausreichend, wenn der Gutachter ausführt, dass ihm auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit vergleichbare Wohnungen, gemäß der örtlichen Lage der Wohnung, in ausreichender Zahl bekannt sind.

      Gutachten zur Mieterhöhung - Preisspanne ist vom Gutachter zu begründen

      Wesentlich ist aber, dass die vom Gutachter ermittelte Preisspanne für Wohnungen entsprechender Größe, Lage und Wohnwert im Gutachten ausgeführt und begründet wird: 
      Mieterhöhung ortsübliche Vergleichsmiete - Merkmale im Gesetz 

      • Zu begründen ist auch, wie die betreffende Wohnung innerhalb der vom Sachverständigen benannten Preisspanne einzuordnen ist.

      Redaktion


      Hinweis

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