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Durchsetzung einer Mietminderung für die Mietwohnung

Einen Anspruch auf Mietminderung haben Mieter, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt, der die Nutzung der Wohnung einschränkt. Oft stellt sich die Frage, wie die Durchsetzung dieses Anspruchs erreicht werden kann. 

Erhebliche Mängel der Wohnung berechtigen Mieter zur Mietminderung

Die Mietminderung ist gesetzlich geregelt - der Vermieter muss diese nicht genehmigen. 

Voraussetzung für die Durchführung bzw. den Erhalt einer Mietminderung ist immer, dass dem Vermieter ein Mangel, Mängel an der Wohnung mitgeteilt, wurde, und dass Mängel nicht geringfügig sind:
Mietwohnung hat erhebliche Mängel - Nutzung beeinträchtigt? 

Musterbrief Mietminderung:

Musterbrief Mietminderung

Hinweis


Beachten Sie: Mietminderungstabellen geben nur einen ungefähren Anhaltspunkt für die Höhe einer Mietminderung - darauf sollte man sich nicht verlassen, denn jeder Fall ist anders, sehr von Einzelheiten abhängig.

Bevor eine Mietminderung durchgeführt wird, sollte immer fachkundiger Rat eingeholt werden, auch über die Strategie, wie am sichersten Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Mietminderung durchgesetzt werden können.

Höhe der Mietminderung für Mängel an der Mietwohnung berechnen

Sie können ausrechnen, wie hoch die von Ihnen verlangte Minderung ist (Minderung erfolgt prozentual von der Bruttowarmmiete).

Mietminderung - Minderungsliste, Höhe einer Mietminderung 
Mängel der Mietwohnung - Berechnung der Höhe der Mietminderung 

Sie können dann dem Vermieter schreiben und ihn auffordern, diesen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen.
Mietminderung - Ab wann, wie lange kann gemindert werden? 

Miete unter Vorbehalt zahlen - Vermieter auffordern, zu viel bezahlte Miete zu erstatten

Wenn Sie die monatliche Miete voll oder nur mit einer geringen Minderung weitergezahlt haben, immer am besten unter Vorbehalt, dann können Sie den Vermieter auch auffordern, wenn eine höhere Mietminderung berechtigt ist, den überzahlten Betrag an Sie zurück zu zahlen.

Mietminderung - Zahlung unter Vorbehalt Vermieter nicht mitgeteilt 

  • Vermieter und Mieter können sich auch immer einvernehmlich über die Minderungsquote bzw. den Betrag der Mietminderung einigen.

Verrechnung der Mietminderung mit Forderungen des Vermieters, monatlichen Mietzahlungen

Grundsätzlich könnten Sie Ihre Forderung aus einer Mietminderung auch verrechnen, gegen Zahlungsforderungen des Vermieters, z.B. gegen die laufende Miete.

  • Davon ist aber grundsätzlich abzuraten, wenn die Mietminderung vom Vermieter nicht anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist.
    Ist die Minderung nicht anerkannt, dann zahlen Sie nämlich zunächst weniger Miete, als vom Vermieter verlangt. 
  • Der Vermieter könnte behaupten, Sie hätten Mietrückstände, und mit dieser Begründung kündigen.
  • Nur wenn der Vermieter schriftlich Ihre Forderung anerkennt und der Verrechnung zustimmt, können Sie sicher sein, dass im Falle des Abzugs von der Miete keine Gefahr für eine Kündigung entsteht.
Hinweis


Im Falle von der Annahme des Vermieters, dass Mietschulden bestehen, eine Minderung nicht berechtigt oder zu hoch ist, ist bereits bei Erreichen des Rückstands von einer Monatsmiete eine fristgemäße Kündigung des Mietvertrags möglich.

Und in Fällen einer wesentlich zu hohen Mietminderung kann sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrags (Urteil) vom Vermieter durchgesetzt werden.

Vermieter wegen bestehender Mängel auffordern, die Mietminderung anzuerkennen

Wenn der Mangel besteht, können Sie den Vermieter auch auffordern, Ihr Minderungsrecht (innerhalb einer gesetzten Frist) schriftlich anzuerkennen.

Haben Sie eine Mietminderung bereits berechnet, dann können Sie den Vermieter im gleichen Schreiben zusätzlich auffordern, der Verrechnung, z.B. mit der laufenden Miete oder etwaigen anderen Forderungen des Vermieters, zuzustimmen.

Miete zu viel bezahlt? Wie zurückfordern, zurück bekommen? 

Vermieter erkennt Mietminderung nicht an - keine Rückzahlung von Miete, keine Verrechnung

Erkennt der Vermieter Ihren Mietminderungsanspruch nicht schriftlich an, dann kann es sinnvoll sein, ohne längeres Zögern eine Klage gegen den Vermieter einzureichen.

Der Mieter kann eine Feststellungsklage erheben, z.B.:

Es ist festzustellen, dass der Mieter berechtigt ist, die Miete zu mindern... ;

Es ist festzustellen, dass dem Vermieter ... keine höhere Miete als der Betrag ... zusteht.



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