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Modernisierung Wohnung - Inhalt der Modernisierungsankündigung

Inhalt der schriftlichen Modernisierungsankündigung: Vermieter müssen den Umfang, die Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung einigermaßen genau angeben.

Vermieter müssen inhaltliche Anforderungen an die Modernisierungsankündigung einhalten

Die Anforderungen an die Modernisierungsankündigung sind in § 555 c BGB festgelegt.

Der Vermieter hat dem Mieter eine Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor ihrem Beginn in Textform anzukündigen und die Modernisierungsankündigung muss Angaben enthalten
über:

1. die Art und den voraussichtlichen Umfang der Modernisierungsmaßnahme,

2. den voraussichtlichen Beginn und die voraussichtliche Dauer der Modernisierungsmaßnahme,

3. den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung, wenn eine Modernisierungsmieterhöhung verlangt werden soll, und auch die Höhe der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten.

Die Modernisierungsankündigung muss nicht persönlich vom Vermieter unterschrieben sein, es genügt die Textform:

Die Anforderungen, wie genau eine Modernisierungsankündigung sein muss, sind in den letzten Jahren von der Rechtsprechung immer weiter reduziert worden.

Vermieter beruft sich in der Modernisierungsankündigung auf das vereinfachte Verfahren

Wenn sich der Vermieter in der Ankündigung auf ein "vereinfachtes Verfahren" beruft, gelten besondere Regeln.
​​​​​Vereinfachtes Verfahren betrifft Ankündigung und Mieterhöhung

Modernisierung Mietwohnung - Modernisierungsankündigung nicht ausreichend, Formfehler

Ist die Ankündigung nicht ausreichend genau oder nicht rechtzeitig, dann kann sich das auf Ihre Duldungspflicht und auch auf die spätere Mieterhöhung auswirken.

Vermieter schickt Modernisierungsankündigung - was prüfen, was überlegen?

Die Ankündigung mit den vom Vermieter gemachten Angaben sollen Mieter in die Lage versetzen, zu entscheiden,

Wann muss die Modernisierungsankündigung zugegangen sein?

Die Ankündigung des Vermieters muss mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten vorliegen (außer bei der sogenannten Bagatellmodernisierung, die nur geringe Auswirkungen auf die Wohnung und die Miethöhe hat). 
​​​​​​​Modernisierung der Wohnung - Angaben in der Ankündigung 

ACHTUNG: 

Hinweis


Wenn Sie eine Modernisierungsankündigung erhalten, sollten Sie umgehend fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
Die Erhebung von Härteeinwänden muss innerhalb kurzer Frist erfolgen, sie muss gut vorbereitet sein, auch die anderen Einzelheiten müssen sorgfältig geprüft werden:
Persönliche Härtegründe - Duldung der Modernisierung? 



Hinweis

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