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Kündigung der Wohnung - Hausmeister soll Wohnung nutzen

Erfolgt eine Kündigung der Wohnung, weil der Vermieter angibt, dass der Hausmeister die Wohnung nutzen soll, dann ist die Voraussetzung für eine solche Kündigung wegen eines sogenannten "Betriebsbedarfs", dass betriebliche Gründe die Nutzung gerade der gekündigten Wohnung notwendig machen.

Mietwohnung als Betriebsbedarf für Hausmeister - Interessenabwägung erforderlich

Beruft sich der Vermieter darauf, dass er die Wohnung für den Hausmeister brauche, dann muss die Wohnung für die betrieblichen Abläufe nach den Aufgaben der Bedarfsperson von wesentlicher Bedeutung sein.  

Wenn der Vermieter den Wohnungsmietvertrag kündigt und angibt, er brauche die Wohnung für betriebliche Zwecke, dann ist das nicht gleich zu bewerten wie Eigenbedarf zu Wohnzwecken.

Es muss eine Interessenabwägung im Einzelfall vorgenommen werden:
Kündigungsgrund Berufsbedarf, Betriebsbedarf oder Geschäftsbedarf 

Wohnungsbedarf für Concierge, Hausmeister kann Betriebsbedarf begründen

Der Bundesgerichtshof meint, bei einem Angestellten, dem die Aufgaben eines "Concierge" mit ständiger Präsenzpflicht übertragen sind, kann ein Betriebsbedarf gegeben sein. 

Hingegen gelte das nicht bei einem Hausmeister, der mehrere Objekte des Vermieters betreuen soll und ohnehin bereits in der Nähe eines der Objekte wohnt.

BGH: Eigenbedarf, Betriebsbedarf für Hausmeister, Concierge

Kündigung des Wohnungsmietvertrages wegen Betriebsbedarf - genaue Prüfung

Besteht berechtigter Betriebsbedarf, dann kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen gemäß § 573 Abs. 2 BGB ("insbesondere" bedeutet: auch im Gesetz nicht ausdrücklich genannte Gründe können zur Kündigung berechtigen).

Es muss aber geprüft werden, ob der Bedarf wirklich besteht. Zieht später doch ein Mieter ein, der gar nicht mit Hausmeisterdiensten für dieses Haus beauftragt ist, kann ein Schadenersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs bestehen.

BGH: Eigenbedarf, Betriebsbedarf für Hausmeister, Concierge vorgetäuscht - Schadenersatz

Betriebsbedarf für die Mietwohnung besteht - soziale Härtgegründe der Mieters

Lassen Sie sich umgehend fachkundig beraten, wenn Sie solch eine Kündigung erhalten!

Hinweis


Wenn die Wohnung ausdrücklich als Dienstwohnung vermietet worden ist, ist es grundsätzlich für den Vermieter leichter, den Vertrag zu kündigen: 
Dienstwohnung, Werkwohnung an Anstellung, Funktion gebunden .

  • Auch dann sollte geprüft werden, ob wirklich genau diese Wohnung für den Dienstverpflichteten benötigt wird.

Redaktion


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