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Rückforderung von Betriebskosten nach Ablauf der Widerspruchsfrist

Nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist können für eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung bereits an den Vermieter gezahlte Betriebskosten meist nicht mehr zurückgefordert werden, aber es kann eine Ausnahme geben.

Voraussetzung für die Rückforderung von Betriebskosten ist der rechtzeitige Widerspruch 

Nur wenn rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Einwendungsfrist der Abrechnung widersprochen wurde ist die Rückforderung möglich:
Nachforderung Betriebskosten gezahlt - Ãœberprüfung ergibt Fehler 

Widerspruchsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen ist eine Ausschlussfrist

Die Einwendungsfrist von 12 Monaten ist in der Regel eine Ausschlussfrist: 
Einwendungen gegen Betriebskosten innerhalb eines Jahres erheben  

Einwendungsfrist gegen Betriebskostenabrechnungen ist grundsätzlich eine Ausschlussfrist

Fällt erst nach Ablauf der Einwendungsfrist auf, dass die Btriebskostenabrechnung falsch ist, dann wird das meist nichts helfen:

Nach Ablauf der Einwendungsfrist zu viel bezahlte Betriebskosten zurückbekommen

Es kann ausnahmsweise möglich sein, dass Mieter auch nach Ablauf der Einwendungsfrist zu viel gezahlte Betriebskosten zurückbekommen können. 

  • Dies geht aber nur, wenn aus der Betriebskostenabrechnung des Vermieters eindeutig hervorgeht, dass berechnete Kosten nicht als Betriebskosten angesetzt werden durften, der Vermieter aber trotzdem solche Kosten berechnet hat, und der Rückforderungsanspruch nicht schon verjährt ist.

Für die Prüfung, ob eine Rückforderung von Betriebskosten ausnahmsweise nach Ablauf der Einwendungsfrist möglich ist, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. 


Redaktion


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