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Betriebskosten für Wasserverbrauch - Wasseruhr ist nicht geeicht

Der Verbrauch an Kaltwasser in einer Wohnung wird oft durch Kaltwasserzähler, einzelne Wasseruhren gemessen. Der Zählerstand gilt als Beweis, dass so viel Wasser verbraucht wurde, wie dort angezeigt. Was ist für Mieter die Folge für die Abrechnung der Wasserkosten, wenn Wasseruhren, Kaltwasserzähler nicht geeicht sind?

Betriebskostenabrechnung der Wohnung - Eichfrist für Wasseruhr, Wasserzähler abgelaufen

Eichfrist Kaltwasserzähler abgelaufen - Zähler länger nicht geeicht: 

Der Bundesgerichtshof hat 2010 entschieden:

  • Ist die Eichfrist überschritten, also abgelaufen, dann muss der Vermieter nachweisen, dass die Wasseruhren / Kaltwasserzähler den für den Verbrauch in Rechnung gestellten Wasserverbrauch korrekt messen bzw. gemessen haben: 
    Kaltwasserzähler - Eichen gesetzlich vorgeschrieben 

Betriebskosten Wasserverbrauch für die Mietwohnung abrechnen - Eichfrist für Wasseruhren

  • Die Eichfristen betragen:

Für Kaltwasserzähler 6 Jahre.

  • Wurde ein Kaltwasserzähler im Jahre 2014 geeicht, dann beginnt die Eichfrist Ende des Jahres 2014 und endet 6 Jahre später, am 31. Dezember 2020.
    Dann muss der Kaltwasserzähler neu geeicht  werden.

Hinweis: Für Warmwasserzähler gilt: 
Eichen Warmwasserzähler - alle fünf Jahre 

Wasserverbrauch - Mess- und Eichgesetz verbietet die Verwendung ungeeichter Zähler

Das neue Mess- und Eichgesetz (seit 01.01.2015) sieht ein ausdrückliches Verwendungsverbot für ungeeichte Zähler vor, Â§ 37 MessEG.

Messergebnisse von nicht geeichten Zählern / Wasseruhren machen eine Betriebskostenabrechnung nicht unbedingt unwirksam, aber es könnte dann dazu führen, dass eine Kostenverteilung für den Wasserverbrauch mit einer Schätzung durch den Vermieter ermittelt werden müsste - dies ist für Mieter in der Regel nicht von Vorteil.

Wasseruhr, Kaltwasserzähler nicht geeicht - Umlage der Kosten des Wasserbrauchs nach Fläche

Auch eine Korrektur der Abrechnung ist möglich, es erfolgt dann die Umlage der anteiligen Kosten des Wasserverbrauchs nach der Wohnfläche, gemäß der Ablesung des Verbrauchs von der Hauptwasseruhr.

Ungeeichte Wasseruhren, keine Abrechnung nach Verbrauch - Kosten Wasserverbrauch kürzen

  • Bei einer Schätzung des Wasserverbrauchs und bei der Umlage der Wasserkosten nach Wohnfläche können Mieter die Kostenumlage des Wasserverbrauchs um 15 Prozent kürzen

Mietern steht dieses Recht zu: Bei einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung der Wasserkosten können Mieter die ihnen berechneten Wasserkosten um 15 Prozent zu kürzen.

Abrechnung der Kosten des Wasserverbrauchs nach Wohnfläche - 15 Prozent Abzug 

Eine Kürzung des Verbrauchs für Wasserkosten in Höhe von 15 Prozent gilt als angemessen. Für den Kaltwasserverbrauch gibt es dafür keinen tatsächlichen Rechtsanspruch, wie in der Heizkostenverordnung für Warmwasser. Aber durch die Rechtsprechung wird diese Kürzung durchaus analog angewendet.

Hinweis


Für die Verwendung ungeeichter Wasserzähler drohen Vermietern / Eigentümern hohe Bußgelder, gemäß § 60 MessEG.


Redaktion


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