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Prüfung Betriebskostenabrechnung Wohnung - Kopien vom Vermieter
Wollen Mieter die Belege einer Betriebskostenabrechnung zur Prüfung einsehen, so ist dies in der Regel nur in den Räumlichkeiten, Geschäftsräumen des Vermieters oder der Verwaltung möglich.
Kopien von Unterlagen der Betriebskostenabrechnung der Mietwohnung als Mieter bekommen
Kopien von Belegen, Rechnungen, muss der Vermieter nur unter bestimmten Umständen zur Verfügung stellen.
Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen:
Anspruch auf Einsicht in die Belege zur Betriebskostenabrechnung,
Betriebskosten, Unterlagen prüfen - Einsicht in Belege, Fotos, Notizen
Auch die Heizkostenabrechnung kann geprüft werden:
Heizkostenabrechnung für Wohnung prüfen - Prüfung der Belege
Prüfung Betriebskostenabrechnung - Kopien vom Vermieter für Rechnungen, Belege erhalten
Nur im Ausnahmefall sind Kopien vom Vermieter zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet, dass dem Mieter die Einsicht in die Belege der Abrechnung in den Räumen des Vermieters unzumutbar sein muss - dann ist es möglich Kopien zu bekommen.
- Dies wäre dann z.B. der Fall, wenn sich das Büro des Vermieters in weiter Entfernung zur Wohnung des Mieters befindet und nicht bequem, sondern nur mit hohem zeitlichen Aufwand (und Kosten) erreichbar ist.
Belege Betriebskostenabrechnung prüfen - Kopien wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Liegt z.B. eine Gehbehinderung vor oder ist man auf andere Weise gesundheitlich eingeschränkt, können die Geschäftsräume des Vermieters nur unter erheblichen Mühen oder mit Eingehen gesundheitlicher Risiken erreicht werden,
- dann hat der Vermieter dem Mieter Kopien der Unterlagen für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung zur Verfügung zu stellen.
Kopien von Rechnungen, Belegen der Betriebskostenabrechnung sind meist nicht kostenlos
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Kopien kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Es ist möglich, dass der Vermieter bis zu 50 Cent für eine Kopie verlangt.
- Verschiedene Amtsgerichte haben 50 Cent Kopierkosten je Seite schon für angemessen gehalten.
- Um die Kosten gering zu halten, ist es sinnvoll, nur Kopien für solche Positionen der Abrechnung zu verlangen, die als zweifelhaft eingestuft werden.
Kostenvorschuss für Kopien der Abrechungsunterlagen darf der Vermieter vom Mieter verlangen
Möglich ist sogar, dass der Vermieter einen Kostenvorschuss vom Mieter für das Anfertigen der Kopien haben möchte, bevor er tätig wird.
Redaktion
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