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Betriebskostenabrechnung - Versicherungen als Betriebskosten
Ist im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten zu tragen hat, dann fallen darunter auch Kosten für Versicherungen, die der Hauseigentümer abschließt, um mögliche Schäden abzudecken, für die der Eigentümer haftet.
Welche Versicherungen können als Nebenkosten, Betriebskosten abgerechnet werden?
Dazu gehören Versicherungen für:
- Schäden am Haus (z.B. durch Feuer, Wasser, Sturm, Hochwasser - einschließlich einer Elementarschadenversicherung) über eine Wohngebäudeversicherung,
- Schäden, die an der Umwelt eintreten können (z.B. Verunreinigung des Grundwassers, auch eine Öltankhaftpflichtversicherung),
(Lesetipp: Betriebskosten Öltankreinigung)
- eine Glasversicherung für das Gebäude,
- die Versicherung gegen Schäden, die Mietern, Besuchern und Fremden durch Verschulden des Eigentümers, Vermieters oder Verwalters entstehen können (z.B. durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung)
- Und auch die Kosten einer Versicherung wegen Mietausfalls in Folge von Schäden, aber nicht eine allgemeine Absicherung gegen Mietausfälle: Mietausfallversicherung - Versicherungskosten als Betriebskosten
Versicherungen als Betriebskosten, wenn sich im Haus Gewerbe, Läden befinden
Wenn Gewerbe oder Läden im Haus sind, dann können hierfür erhöhte Versicherungskosten entstehen - solche erhöhten Kosten sind dann nicht von den Wohnungsmietern zu bezahlen, wenn es sich um deutlich erhöhte Kosten handelt - der Vermieter muss diese Mehrkosten dann aus den auf die Mieter umlegbaren Versicherungen herausrechnen.
Manche Versicherungen sind nicht vom Mieter als Betriebskosten zu zahlen
Zum Beispiel eine Terrorversicherung, eine Rechtsschutzversicherung des Vermieters, sind über die Betriebskostenabrechnung nicht vom Mieter zu zahlen.
Redaktion
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