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Ratgeber Untervermietung
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Termin für Prüfung der Heizkostenabrechnung als Mieter festlegen
Reagiert der Vermieter nicht auf das Verlangen zur Prüfung der Heizkostenabrechnung Einsicht in die Belege zu nehmen, dann sollten Mieter gegenüber dem Vermieter selbst einen Termin zur Einsichtnahme festlegen.
Einsichtnahme in Belege der Heizkostenabrechnung durch Mieter einer Wohnung
Nur wenn der Vermieter oder die Verwaltung nicht an dem Ort sitzt, wo sich die Wohnung befindet, ist der Vermieter verpflichtet, Kopien der Belege zu senden.
Meist aber befindet sich die Verwaltung an demselben Ort. Dann müssen die Mieter sich dorthin begeben und Einsicht in die Belege nehmen.
Belege, Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung einsehen, prüfen
Mieter verlangen Einsichtnahme in Belege der Betriebskosten - Vermieter reagiert nicht
Als Mieterin oder Mieter sollten Sie Ihren Wunsch, Einsicht in Belege zu nehmen, immer schriftlich an den Vermieter / die Verwaltung richten: Bitten Sie um einen Termin, in dem die Einsichtnahme gewährt wird.
Wenn Sie die Einsichtnahme nicht selbst durchführen, sondern einen Beauftragten schicken wollen, können Sie diese Person gleich benennen. Die beauftragte Person sollte auch eine schriftliche Vollmacht von Ihnen dabei haben.
Mahnung für Gewährung von Belegeinsicht für Betriebskosten - Termin bestimmen
Der Vermieter muss über Vorschüsse für Betriebskosten von Heizung und Warmwasserbereitung abrechnen, und er muss auf Verlangen Mietern Einsicht in die Belege der Heizkostenabrechnung geben.
Wird auf eine versandte Anfrage (z.B. auch per Mail möglich) nicht zügig reagiert, sollte mit einem Schreiben erinnert und eine Frist zur Beantwortung gesetzt werden.
- Erfolgt noch immer keine Antwort des Vermieters, sollten Sie erneut schreiben, auf Ihre früheren Mitteilungen verweisen und nun selbst schriftlich einen Termin nennen, zu dem Sie - innerhalb der Geschäftszeiten der Verwaltung - bei der Verwaltung erscheinen wollen, um Einsicht in die Belege zu nehmen.
"Mit Mail vom... und Brief vom... habe ich Einsicht in die Belege zur Heizkostenabrechnung 2021 verlangt. Sie haben mir keinen Termin genannt, in dem die Einsichtnahme in die Belege gewährt wird. Ich werde daher am 15. August 2021 um 10:00 Uhr zu Ihrem Büro kommen um dort Einsicht in die Belege zu nehmen. Bitte halten Sie alle Belege bereit."
- Es sollte nachweisbar sein, dass der Vermieter Ihr Schreiben erhalten hat.
Beweis für den Zugang von Schreiben
Schweigen des Vermieters - keine Verweigerung der Einsichtnahme in Betriebskostenbelege
Die Rechtsprechung meint, wenn der Vermieter nicht reagiert, sei das keine Verweigerung der Einsichtnahme. Das bedeutet dann z.B., dass Mieter nicht "wegen Verweigerung der Belegeinsicht" die Nachzahlung aus der Abrechnung zurückbehalten dürfen. Auch die erhöhten Vorauszahlungen können dann nicht mit dem Argument verweigert werden, der Vermieter habe (wegen Verweigerung der Belegeinsicht) nicht ordentlich abgerechnet.
Beachten Sie auch,
- dass ein Recht zum Widerspruch gegen die Abrechnung nur ein Jahr lang besteht. Es ist nicht klar, ob sich diese Frist verlängert, wenn der Vermieter auf entsprechende Anfragen nicht reagiert.
Wichtige Belege für die Einsichtnahme, Prüfung zu Betriebskostenbelegen benennen
Wenn Sie - z.B. aus dem Vergleich mit vorangegangenen Abrechnungen - schon Einzelpositionen sehen, die besonders fragwürdig sind, können Sie in Ihren Schreiben auch besonders darauf hinweisen, z.B. indem Sie ausdrücklich die Vorlage der entsprechenden Verträge und auch der Zahlungsbelege verlangen.
Prüfung, Einsichtnahme in Unterlagen der Heizkostenabrechnung - Zeugen mitnehmen
Egal, ob der Vermieter Ihnen einen Termin zur Einsichtnahme genannt hat, oder ob Sie selbst einen Termin für die Einsichtnahme festgelegt haben:
- Nehmen Sie einen Zeugen, eine Zeugin mit.
Nur so können Sie nachweisen, dass Sie tatsächlich zur Einsichtnahme erschienen sind, und auch ggf., dass die Vorlage bestimmter Unterlagen verweigert wurde.
Wenn Sie eine(n) Beauftragte(n) hinschicken, denken Sie daran, eine schriftliche Vollmacht mitzugeben.
Werden Ihnen nun die Belege vorgelegt, dann können Sie um die Aushändigung von Kopien bitten (einen Anspruch darauf haben Sie nicht), oder die Belege fotografieren.
Redaktion
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