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Kinderlärm, Mietminderung - Kinder spielen im Haus. in der Wohnung
Es gilt im Allgemeinen:
- Kinderlärm durch Spielen im Mietshaus ist immer zu dulden, wenn der Rahmen des Üblichen gewahrt ist. Üblicher Kinderlärm ist kein Grund für eine Mietminderung.
Pflicht zur Rücksichtnahme unter Nachbarn gilt auch für Kinderlärm
Auch bei Kinderlärm gilt die Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme:
Rücksicht auf Nachbarn - Störungen anderer Mieter vermeiden
Eltern müssen ihre Kinder dazu anahlten, nicht ohne jedes Maß Lärm zu machen, insbesondere auch während der Ruhezeiten oder aim Treppenhaus. Nachbarn müssen in einem Mehrfamilienhaus damit rechnen, dass aus Nachbarwohnungen Kinderlärm hereindringt - und Kleinkinder können auch während der Ruhezeiten nicht stumm geschaltet werden.
Bauliche Mängel können Übertragung von Kinderlärm begünstigen
Wenn Kinderlärm besonders stark in eine Wohnung dringt, kann das auch an baulichen Mängeln liegen, z.B. einer besonderen Hellhörigkeit.
Unzumutbarer Kinderlärm kann zur Mietminderung berechtigen
Wird die Grenze der Zumutbarkeit überschritten und ergibt sich hieraus eine Lärmbelästigung, so kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein:
Mietminderung wegen Mängeln, was beachten?
Bedenken Sie: Es ist immer der Einzelfall zu beurteilen, und es muss über die Frage entschieden werden, was muss als Kinderlärm im konkreten Fall ausnahmsweise nicht mehr hingenommen werden?
- Die Grenze zwischen üblichem Kinderlärm und nicht mehr tolerierbarem Lärm zu ziehen, ist äußerst schwierig. Sollten Sie sich mit einem solchen Problem konfrontiert sehen, so sollten Sie sich unbedingt fachlich beraten lassen.
Redaktion
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