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Kinderlärm in der Wohnung, aus der Wohnung des Nachbarn

Kinder in einem Mietshaus, in einer Wohnanlage gehören zum Alltag. Daher ist in der Regel ein gewisses Maß an Kinderlärm hinzunehmen - es ist ein normales, kindgerechtes Verhalten, wenn es mal etwas lauter im Haus zugeht.

Üblicher Kinderlärm ist von anderen Mieter zu dulden, keine Ruhestörung

Gerichte tendieren zu der Ansicht, dass üblicher Kinderlärm hinzunehmen ist - was als üblich gilt, ist schwierig einzuordnen, konkret von den bestehenden Wohnverhältnissen abhängig, z.B. auch, ob es sich um ein hellhöriges Haus handelt

Üblich ist aber schon mal, dass es kurz mal rumpelt oder es kurz mal lauter ist. Dazu gehört aber z.B. nicht, dass andere durch ein häufiges Rennen, Trampeln aus einer Nachbarwohnung gestört werden.

Versuchen Sie in solchen Fällen mit Ihren Nachbarn zu sprechen.

Nachbarn reagieren nicht auf Beschwerde wegen Kinderlärm

Bessert sich nichts, ist der Lärm tatsächlich nicht hinnehmbar, so sollten Sie Ihren Vermieter über die Ruhestörung informieren:

Musterbrief - Vermieter über Ruhestörung, Lärm informieren

Beginnen Sie ein Lärmprotokoll zu führen:
Lärmprotokoll bei Lärmbelästigung, Ruhestörungen - Mustervorlage 

Wie ist störender Lärm einzuordnen?
Eine Lärmstufentabelle finden registrierte Nutzer hier:
Lärmstufentabelle - Beispiele für Lärm und Geräuschentwicklung.

Kinder dürfen nicht übermäßig Lärm machen - aber es kann mal lauter werden

Das heißt aber nicht, dass Kinder innerhalb der Wohnung rennen, schreien, hopsen, Krach nach Belieben machen dürfen. Die Wohnung ist kein Spielplatz!
Kinderlärm - Kinder spielen im Treppenhaus, Hausflur 

Störung durch Kinderlärm - Eltern müssen häufigen übermäßigen Kinderläm unterbinden

Daher sind Eltern und Erziehungsberechtigte gehalten, ein übermäßiges Spielen ihrer Kinder, das mit Lärm verbunden ist, einzuschränken, Kinder zur Rücksichtnahme anzuhalten.

  • Wenn lautes Spielen in einer Mietwohnung eher die Regel als die Ausnahme ist, Eltern nicht erzieherisch einwirken, dann kann dies für Nachbarn eine Lärmbelästigung sein.
    Eltern und Erziehungsberechtigte sind bei übermäßiger Lärmentwicklung verpflichtet, erzieherisch einzuwirken - und Eltern müssen ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen.

Wenn Kinder Lärm machen - es wird genau geprüft, ob dieser von Mietern zu akzeptieren ist

Nachbarn, die sich gestört fühlen, sollten sich genau fragen, ob der als Störung wahrgenommene Kinderlärm wirklich so sehr störend ist. Kommt es zum Streit vor Gericht, dann muss zu beweisen sein, dass der Lärm nicht zumutbar ist. Oft beauftragt das Gericht einen Gutachter. Ist der Lärm nicht nachzuweisen, bzw. wird als hinnehmbar festgestellt, dann zahlt derjenige die Gerichtskosten, Anwaltskosten und Gutachterkosten, der den Prozess verliert.


Redaktion


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