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Schaden an der Mietwohnung durch fremde Personen verursacht

Wird ein Mangel, ein Schaden an der Wohnung durch fremde Personen verursacht, sogenannte Dritte, dann muss grundsätzlich der Vermieter diesen Mangel beseitigen.

Schaden durch Dritte - Vermieter muss für Reparatur des Schadens an der Wohnung sorgen

Manche Vermieter versuchen, ihre Instandsetzungspflicht abzuwehren mit dem Argument, sie seien für den Schaden nicht verantwortlich, der Mieter oder die Mieterin sollte sich doch an die Schädiger oder an dessen Haftpflichtversicherung, oder an die eigene Versicherung halten - dies ist nicht die Aufgabe des Mieters - die Pflicht sich um eine Schadensbeseitigung zu kümmern obliegt dem Vermieter / Eigentümer, denn es kommt nicht darauf an, wer den Schaden verursacht hat.
Einsicht ins Grundbuch - Eigentümer Mietwohnung, Haus feststellen 

Hinweis


Der Vermieter muss sich auch um eine Schadensbeseitigung kümmern, wenn eine in seinem Auftrag arbeitende Firma einen Schaden in der Wohnung verursacht hat.
​​​​​​​Handwerker, Firma verursacht Mieter einen Schaden in der Mietwohnung 

Schaden an der Wohnung - Vermieter verlangt die Reparatur vom Mieter

Mieter müssen diesem Wunsch bzw. der Forderung des Vermieters nicht nachkommen:

  • Der Vermieter ist verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herzustellen, gleichgültig, wer für den Schaden verantwortlich ist.
  • Der Vermieter kann sich dann - wenn möglich - an den Schädiger halten und Schadenersatz, Erstattung seiner Mängelbeseitigungskosten verlangen - ggf. auch vom Mieter, wenn dieser den Schaden verursacht hat.

Schaden an der Mietwohnung durch Nachbarn, Bauarbeiten - Einwirkung von außen

Mängel an der Mietwohnung können auch durch Einwirkung von außen eintreten, z.B.

  • durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück treten Risse in der Wand Ihrer Mietwohnung ein,
  • beim Nachbarn läuft die Badewanne über, es kommt in Ihrer Wohnung zu einer Beschädigung, 
  • ein Einbrecher hat z.B. die Wohnungstür oder ein Fenster beschädigt:
    Einbruch - Schaden an Tür, Fenster - Reparatur durch Vermieter 

Nicht zum Haushalt des Mieters gehörende Person verursacht einen Schaden an der Wohnung

Durch die Verursachung eines Schadens kann eine Beeinträchtigung des Gebrauchs der Wohnung gegeben sein, es liegt dann ein Mangel vor - diesen muss der Vermieter beseitigen.
Bis zur Beseitigung des Mangels kann, bei einem erheblichen Mangel, auch eine Mietminderung verlangt werden.

    Hinweis


    Gehört die "fremde Person" zum Haushalt des Mieters oder war es ein Besucher des Mieters, dann wird das so behandelt, als hätte der Mieter den Mangel, den Schaden selbst herbeigeführt, denn der Mieter bleibt verantwortlich für solche Schäden:
    Schaden durch Mieter - Vermieter muss keine Frist für Beseitigung geben 


    Redaktion


    Hinweis

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