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Scheinbaustelle - auf Baustelle des Vermieters ist keine Bautätigkeit

Immer wieder kommt es vor, meist in Ballungsgebieten, dass Eigentümer, Spekulanten, Pseudobaustellen einrichten. Mit Baustellen, die zum Schein eingerichtet werden, soll Mietern das Leben schwer gemacht werden. Häufig sind Scheinbaustellen ein Baustein für eine beabsichtigte Entmietung - mit freien Wohnungen erzielen Eigentümer und Spekulanten einen sehr viel höheren Verkaufspreis. 

Baustelle im Haus als Mittel für die Entmietung, Verdrängung von Mietern

Als Mieter ist man solchen Methoden nicht hilflos ausgeliefert. Wird die Baustelle am Gebäude nur zum Schein errichtet und findet keine nennenswerte Bautätigkeit statt, so können Mieter dagegen vorgehen.

Wird eine Baustelle nur zum Schein errichtet - Mieter können dagegen vorgehen

Handelt es sich dabei um Maßnahmen wie die Einrüstung des Gebäudes, durch die der Wohnung Licht entzogen wird, dann ergibt sich ein Anspruch des Mieters bereits aufgrund der offensichtlichen Besitzbeeinträchtigung.

Keine Bautätigkeit auf Baustelle - Beseitigung einer Scheinbaustelle gerichtlich durchsetzen

Selbst wenn die Mietsache nicht direkt beeinträchtigt wird, kann ein Beseitigungsanspruch hinsichtlich einer zum Schein eingerichteten Baustelle bestehen.

  • Das Landgericht Berlin hat z.B. am 25.11.2015 (Az.: 67 S 379/14) in einem Fall zugunsten des Mieters entschieden, bei dem der Vermieter verpflichtet wurde, die "Baustelle" im Treppenaufgang zu beseitigen.

Provisorische Baustelle im Treppenhaus - Mieter haben Anspruch auf Beseitigung

Der Vermieter hatte offenbar das gesamte Treppenhaus mit einer Holzverschalung zur Baustellensicherung ausgestattet. Nachweislich wurde jedoch über einen langen Zeitraum keine nennenswerte Bautätigkeit ausgeführt.

Grundsätzlich ist ein Treppenhaus nicht Gegenstand der Mietsache (Wohnung). Der Vermieter kann diesen daher grundsätzlich frei gestalten. Nach Ansicht des Landgerichts findet dies jedoch dort seine Grenze, wo von der üblichen und vom Mieter zu erwartenden Gestaltung abgewichen wird. Die dauerhafte Gestaltung als provisorische Baustelle sei daher vom Mieter nicht hinzunehmen.

In Missbrauchsfällen kann der Mieter daher gegen solche Praktiken vorgehen.

  • Dafür, dass keine oder extrem wenig Baustellentätigkeit besteht, sollten dem Gericht beiwsen werden, z.B. mit einem Protokoll und Zeugen.  
  • Ein Bautagebuch kann nicht nur dazu dienen, dass Störungen festgehalten werden, es kann auch als Beweis dienen, dass keine nennenswerte Bautätigkeit auf der Baustelle besteht.
    Bautagebuch, Bauprotokoll als Beweismittel für Störungen 
Dominik Schüller, Rechtsanwalt
10719 Berlin
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