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Zugang zum Stromzähler - Kontrolle für Mieter muss möglich sein

Besteht für die Mietwohnung ein separater Stromzähler, dann muss dieser auch zu kontrollieren sein, nicht nur durch den Mieter selbst, sondern auch durch den Netzbetreiber zur Kontrolle und für Ablesungen.

Mieter haben Anspruch auf die Kontrolle des Stromzählers wegen Stromverbrauch

Besonders wegen der hohen Energiepreise möchten viele Mieter Strom sparen, den Stromverbrauch auch kontrollieren können.

  • Viele Mieter haben Bedarf, den Stromverbrauch und den Zählerstand, auch häufiger als einmal jährlich, abzulesen und ggf. dem Stromversorger mitzuteilen.

Befindet sich aber der Zähler in einem separaten Raum, für den für Mieter kein allgemeiner Zugang besteht, dann muss es auch in solchen Fällen ermöglicht werden, dass Mieter selbst den Stromverbrauch messen, kontrollieren und ablesen. 

Mieter müssen den Stromverbrauch des Haushalts kontrollieren können

Gerade wenn man sich um Stromsparen bemüht, ist es wichtig zu wissen, wie sich z.B. der Stromverbrauch verändert, wenn bestimmte Geräte eingeschaltet oder ausgeschaltet sind.
Auch bei Streitigkeiten mit dem Stromlieferanten sollte der Mieter selbst prüfen können, welche Zählerstände wann angezeigt werden.

Stromzähler - Mieter braucht Möglichkeit zur Kontrolle der Zählerstände

In der Regel ist schon bei Anmietung der Wohnung ein separater Stromzähler vorhanden. 

Mieter schließen für die Wohnung meist selbst einen Stromliefervertrag.

Ist der Stromzähler in der Wohnung oder im Mieterkeller, dann ist es leicht, den Stromverbrauch zu kontrollieren, für die Ablesung durch den Lieferanten / Netzbetreiber ist der Mieter zuständig.

Stromzähler im Vermieterkeller, Hauskeller - Zugang für Mieter - Zutritt muss möglich sein

Viele Vermieter haben die Stromzähler für den Wohnungsstrom zentral in einem Kellerraum installieren lassen, der normalerweise verschlossen ist, oft erst für den Ableser eines Stromversorgers geöffnet wird. 

  • Aber auch die Zählerablesung durch den Mieter selbst muss der Vermieter ermöglichen.
  • In diesem Fall hat der Mieter zwar keinen Anspruch auf ständigen Zugang zu dem Hausanschlussraum mit den Stromzählern,
    aber der Vermieter muss auf Anforderung dem Mieter Zugang zu "seinem" Stromzähler verschaffen.

Gegenüber dem Vermieter den Zugang zum Stromzähler der Wohnung durchsetzen

Teilen Sie dem Vermieter mit, warum es für Sie wichtig ist, häufiger Ihren Zähler kontrollieren zu können. 

Verlangen Sie Zugang zum Stromzähler, z.B. einmal im Monat zu einer festgelegten Zeit - dann können sich beide Seiten darauf einstellen. 

  • Weigert sich der Vermieter, dann sollten Sie fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.
  • Notfalls können Sie den Zugang zum Stromzähler bzw. zum Zählerraum einklagen.
Tipp


Stromspiegel - Stromverbrauch im Vergleich mit anderen Haushalten


Redaktion


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