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Mietpreisbremse - Überprüfung, Ermittlung der Miethöhe des Vormieters

Möglicherweise kann die mit dem Vermieter vereinbarte Miete für den neuen Mietvertrag gegen die Mietpreisbremse verstoßen, aber wie ist die Angabe des Vermieters zu prüfen, wenn dieser argumentiert, der Vormieter habe schon eine erhöhte Miete bezahlt, deshalb liege kein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor

Mietpreisbremse - Miethöhe des Vormieters wegen Überprüfung der Miethöhe ermitteln

In einem solchen Fall sollte frühzeitig der vorherige Mieter - der Vormieter - ausfindig gemacht werden, damit festgestellt werden kann, welche Miete von diesem gezahlt wurde.

Mit entsprechenden Angaben kann es gelingen, Kontakt zu dem Vormieter herzustellen:

  • Oft steht der Name des Vormieters noch am Briefkasten.
  • Manchmal liegen in der Wohnung noch Schriftstücke herum, die auf den Vormieter hinweisen.
  • Nachbarn kennen oft den Nachnamen, erinnern sich vielleicht auch an den Vornamen.
  • Manchmal wissen Nachbarn auch die neue Anschrift des Vormieters.

Auskunft zur Miethöhe des Vormieters über bestehenden Nachsendeantrag bekommen

  • Viele Mieter stellen bei der Post einen Nachsendeantrag. Sie könnten also an Ihre Wohnanschrift dem Vormieter schreiben, dass dieser sich bitte mit Ihnen in Verbindung setzen soll - der Brief würde bei einem bestehenden Nachsendeantrag den Vormieter erreichen.

Miethöhe des Vormieters ermitteln - Auskunft zur Anschrift über die Meldebehörde bekommen

Mit dem Vornamen, dem Namen und der bisherigen Anschrift kann gegen eine geringe Gebühr eine Auskunft der Meldebehörde beantragt werden und so vielleicht die neue Anschrift feststellen.

Miethöhe wegen der Mietpreisbremse überprüfen - Vormieter fragen

  • Fragen Sie den / die Vormieter(in), wie hoch die zuletzt bezahlte Miete war und bitten Sie darum, dass Ihnen ein Beleg überlassen wird, z.B. die letzte Mietänderung, so dass Sie vielleicht auch die Zusammensetzung der Miete erkennen können.

Ermittlung der Miete des Vormieters für die angemietete Wohnung

Die Möglichkeit, dass der Vermieter Auskunft zur früheren Miete gibt, besteht ebenfalls:
Mietpreisbremse - Auskunft zur früheren Miete bekommen 

Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt

Wenn Sie in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eine Wohnung gemietet haben, dann gilt möglicherweise die Mietpreisbremse, das heißt, die Miete bei einer Wiedervermietung darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als 10 % übersteigen.

Wesentliche Ausnahme bei der Mietpreisbremse - Vormieter zahlte schon die zu hohe Miete

  • Die wichtigste:
    Wenn der Vermieter schon mit dem Vormieter eine überhöhte Miete vereinbart hatte, dann darf er die auch mit dem neuen Mieter vereinbaren. Deshalb ist es sehr nützlich, wenn Sie selbst (gleich beim Einzug) den vollen Namen (Vorname und Familienname) des Vormieters ermitteln und seine neue Wohnanschrift.
  • Es gibt zusätzlich einige weitere Ausnahmen für die Geltung der Mietpreisbremse: 
    Mietpreisbremse, Miethöhe für Wohnungen, Ausnahmen im Gesetz 
Hinweis


Für Verträge, die nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse in dem Gebiet abgeschlossen wurden, gilt sie auch bei einer für die Wohnung vereinbarten Staffelmiete: 
Staffelmiete - Mietpreisbremse gilt auch für die Mieterhöhungen

Und auch im Untermietverhältnis kann die Mietpreisbremse von Untermietern angewendet werden:
Untervermietung - Höhe der Untermiete bei Mietpreisbremse 

Lesetipps


Mietpreisbremse - Begrenzung der Mieten bei Neuvermietung möglich


Gilt die Mietpreisbremse und liegt ein Verstoß vor, dass eine zu hohe Miete gezahlt wird, dann ist eine Rüge gegenüber dem Vermieter auszusprechen:

Mietpreisbremse - qualifizierte Rüge des Mieters 



    Redaktion


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