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Als Mieter Forderung, Kosten vom Vermieter bekommen

Mieter können Forderungen gegen den Vermieter haben, z.B. wegen entstandener Kosten bei der Durchführung einer Reparatur, aber der Vermieter erstattet die Kosten nicht.

Forderung vom Vermieter bekommen - hat der Vermieter die Forderung anerkannt?

Idealerweise hat der Vermieter die Forderung anerkannt. Ist dies der Fall, dann stellt die Verrechnung der Forderung mit der Miete kein Problem dar.
Mietzahlung - Aufrechnung, Verrechnung, Forderungen abziehen?   

Hinweis


Wird die Miete wegen eines Anspruchs, Geltendmachung einer Forderung gekürzt, aber hat der Vermieter die Forderung nicht anerkannt, dann kann dies zu einem Problem werden:

Bereits bei einer minimalen Ãœberschreitung einer Monatsmiete kann der Vermieter dies zum Anlass nehmen und den Mietvertrag kündigen. 

Rückforderung von bezahlter Miete - Betrag sollte weniger als eine Monatsmiete sein

Bestehen gegen den Vermieter Ansprüche auf Rückforderung aus einer bereits bezahlten Miete, z.B. weil die Miete für den vorigen Monat schon bezahlt war und es soll eine Mietminderung für den vergangenen Monat erfolgen, als ein Mangel eingetreten ist, dann handelt es sich meist nicht um einen hohen Betrag.
Mieter könnten diesen Betrag von der Miete des kommenden Monats abziehen, verrechnen - bestehen allerdings aus anderen Gründen berechtigte Zahlungsforderungen des Vermieters, dann muss wegen einer beabsichtigten Kürzung der Miete die Gesamtsumme geprüft werden, ob eine Monatsmiete überschritten wird, ein Kündigungsrisiko ausgeschlossen ist.

Rückforderung von mehr als einer Monatsmiete gegenüber Vermieter geltend machen

Haben sich Ihre Rückforderungsansprüche gegenüber dem Vermieter aufsummiert, z.B. weil Sie wegen eines Mangels mehrere Monate die Miete unter Vorbehalt gezahlt haben und nun den überzahlten Betrag zurückfordern, kann sich leicht eine Differenz von mehr als einer Monatsmiete ergeben.
Zahlung Miete unter Vorbehalt - Mietminderung später geltend machen  
Ebenso kann eine Differenz von mehr als einer Monatsmiete auflaufen, wenn Sie die alten Überzahlungen abziehen wollen, und zugleich - weil noch immer ein Mangel besteht - die Miete für den laufenden und spätere Monate mindern.

  • Auch hier besteht ein Kündigungsrisiko, sogar das Risiko einer fristlosen Kündigung, wenn eine Mietminderung zu hoch angesetzt wird, ein Gericht die Mietminderung wesentlich geringer ausfallen lässt, der Vermieter schon eine Kündigung ausgesprochen hat.
    Urteil:
    Zu hohe Mietminderung - fristlose Kündigung des Mietvertrags 
  • Wenn Sie selbst einen Rückforderungsanspruch errechnet haben, z.B. weil die Betriebskostenabrechnung Ihrer Ansicht nach falsch ist, besteht die Gefahr, dass diese Berechnung am Ende durch ein Gricht nicht akzeptiert wird, Sie also dem Vermieter etwas schuldig geblieben sind.
Hinweis


Wenn nach Ansicht des Vermieters insgesamt Forderungen von mehr als eine Monatsmiete offen sind, kann er eine Kündigung des Mietvertrags aussprechen. 

  • Kommt am Ende ein Gericht zu dem Ergebnis, dass Mieter dem Vermieter tatsächlich in solcher Höhe Miete schuldig geblieben sind, kann die vom Vermieter ausgesprochene Kündigung durch das Gericht bestätigt werden.

Bestätigung des Vermieters, Rückforderung eines Guthabens aus Abrechnung

  • Verlangen Sie vom Vermieter, dass er sich schriftlich mit der von Ihnen beabsichtigten Verrechnung Ihrer Forderungen mit der Miete einverstanden erklärt.
    Verweigert der Vermieter diese Bestätigung, kann es besser sein, eine Zahlungsklage zu erheben.
Hinweis


Sie sollten für den Vermieter (und ein Gericht) nachvollziehbar machen, warum Sie die Mietzahlung gekürzt haben, am besten durch ein Schreiben an den Vermieter, etwa mit dem Inhalt:

"Von der Mietzahlung für Juni habe ich das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung vom 20.5. abgezogen,"

Auf der Ãœberweisung sollten Sie das ebenfalls im Verwendungszweck angeben, z.B.

"Miete Juni abz. HK-Guthaben Vorjahr"

Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen von der Miete abziehen



Redaktion


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