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Möblierte Mietwohnung - Vereinbarung des Möblierungszuschlags
Wird eine Wohnung möbliert oder teilmöbliert angemietet, kann der Vermieter hierfür im Mietvertrag einen sogenannten Möblierungszuschlag festlegen, der dann zusätzlich zur Miete gezahlt werden muss.
Vermieter nutzen durchaus diese Möglichkeit, um die ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel zu überschreiten, einen Möblierungszuschlag auf die ortsübliche Miete vorzunehmen.
Ermittlung des Möblierungszuschlags für eine Mietwohnung
Wie wird ein angemessener Möblierungszuschlag ermittelt:
Zunächst wird der Zeitwert der Möbel bzw. der Möblierung ermittelt. Es gilt als zulässig, wenn der Vermieter zwei Prozent vom Zeitwert als Möblierungszuschlag auf den ortsüblichen Mietpreis aufschlägt.
Vereinbarung Möblierungszuschlag bei vermieteten Wohnungen ist grundsätzlich zulässig
Der vereinbarte Zuschlag ist ein Entgelt dafür, dass die Wohnung mit Möbeln ausgestattet ist.
- Mieter sollten ausdrücklich vereinbaren, dass Abnutzungen an den Möbeln vom Vermieter repariert, verbrauchte Teile ersetzt werden müssen.
- Möbliert gemietet - beschädigte Möbel, Schadenersatz vom Mieter
Berechnung des Möblierungszuschlags für die Mietwohnung - geschätzter Zeitwert
Oft stellt sich das Problem, dass Mieter die Höhe eines vom Vermieter verlangten Zuschlags nicht nachvollziehen können.
Möblierte Wohnung - wie hoch darf der Möblierungszuschlag sein?
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