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Ratgeber Untervermietung
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Der Untermietzuschlag für Vermieter wegen Untervermietung
Häufig stellt sich im Rahmen einer Untervermietung für Mieter die Frage, ob der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen kann.
- Nach dem Gesetz hängt dies davon ab, ob dem Vermieter die Untermieterlaubnis ohne Zuschlag nicht zumutbar ist, so § 553 Abs. 1 BGB.
Untervermietung - wie sehen Gerichte die Erhebung eines Untermietzuschlags
Hierzu werden von den Gerichten drei Auffassungen vertreten:
- Die derzeit überwiegende Rechtsprechung meint:
Wenn nicht mehr Personen als vorher die Wohnung bewohnen, dann sei gar kein Zuschlag berechtigt:
Urteil - Kein Anspruch auf Mietzuschlag wegen Untervermietung
- Die zweite Meinung unter den Gerichten besagt:
Wenn eine übermäßige Abnutzung der Wohnung und /oder erhöhte Betriebskosten durch den/die Untermieter nicht entstehen, dann sei ebenfalls gar kein Zuschlag berechtigt.
- Die dritte Meinung lautet:
Bei einer echten Untervermietung an Dritte - die also keine Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder in einem gemeinsamen Haushalt sind - liege grundsätzlich immer eine Unzumutbarkeit für den Vermieter vor, und er dürfe einen Untermietzuschlag verlangen.
Es geht nach dieser dritten Meinung dann nur noch um die angemessene Höhe des Untermietzuschlages:
Untermietzuschlag - Höhe, wie viel können Vermieter verlangen?
Wenn die Frage sich für Sie stellt, sollten Sie eine Rechtsberatung aufsuchen, wo man Ihnen sagen kann, was in Ihrem Gerichtsbezirk gebräuchlich ist.
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