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Der Untermietzuschlag für Vermieter wegen Untervermietung 

Häufig stellt sich im Rahmen einer Untervermietung für Mieter die Frage, ob der Vermieter einen Untermietzuschlag verlangen kann.

  • Nach dem Gesetz hängt dies davon ab, ob dem Vermieter die Untermieterlaubnis ohne Zuschlag nicht zumutbar ist, so § 553 Abs. 1 BGB.

Untervermietung - wie sehen Gerichte die Erhebung eines Untermietzuschlags

Hierzu werden von den Gerichten drei Auffassungen vertreten:

  • Die zweite Meinung unter den Gerichten besagt:
    Wenn eine übermäßige Abnutzung der Wohnung und /oder erhöhte Betriebskosten durch den/die Untermieter nicht entstehen, dann sei ebenfalls gar kein Zuschlag berechtigt.
  • Die dritte Meinung lautet:
    Bei einer echten Untervermietung an Dritte - die also keine Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder in einem gemeinsamen Haushalt sind - liege grundsätzlich immer eine Unzumutbarkeit für den Vermieter vor, und er dürfe einen Untermietzuschlag verlangen.
    Es geht nach dieser dritten Meinung dann nur noch um die angemessene Höhe des Untermietzuschlages:
    Untermietzuschlag - Höhe, wie viel können Vermieter verlangen? 

Wenn die Frage sich für Sie stellt, sollten Sie eine Rechtsberatung aufsuchen, wo man Ihnen sagen kann, was in Ihrem Gerichtsbezirk gebräuchlich ist.


Dirk Beckmann, Rechtsanwalt
10557 Berlin
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