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Mietvertrag für die Mietwohnung - das Wichtigste steht im Vertrag
Der Mietvertrag ist die wichtigste Grundlage für die Nutzung fremden Eigentums, einer Mietwohnung oder eines vermieteten Einfamilienhauses.
Der Nutzungszweck im Mietvertrag für eine Wohnung, für ein Einfamilienhaus
Ob ein Mietverhältnis über Wohnraum vorliegt, dies richtet sich zunächst nach dem vereinbarten Nutzungszweck. Der Nutzungszweck steht in der Regel im Mietvertrag, ist z.B so formuliert:
Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die Wohnung ...
Der Nutzungszweck kann hinsichtlich der Frage, welches Mietrecht kommt für das Vertragsverhältnis zur Anwendung, wichtig sein, wenn eine Wohnung nicht nur zum Wohnen, sondern auch gewerblich genutzt wird:
Gewerbemietrecht oder Wohnraummietrecht?
Wenn das nicht eindeutig ist, sollten Sie klären, ob ein Wohnraummietvertrag vorliegt.
Der Mietvertrag für eine Wohnung soll abgeschlossen werden
Ist noch kein Mietvertrag für die Wohnung geschlossen, stehen Sie vor dem Vertragsabschluss, dann finden Sie hier Informationen:
Checkliste - Abschluss Mietvertrag für Mietwohnung - auf was achten?
Abschluss des Mietvertrags für die Mietwohnung - Arten für den Abschluss des Mietvertrags
Meist wird ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen.
Aber es gibt auch mündlich geschlossene Mietverträge und auch den faktischen Mietvertrag.
Vereinbarungen im Mietvertrag der Mietwohnung - was wird, was sollte vereinbart werden
Im Vertrag wird geregelt, was vermietet wird. Inhalte des Mietvertrags für eine Wohnung, was ist, sollte vereinbart werden:
- Mietgegenstand und zu welchem Vertragszweck,
- wie hoch die Miete und die Betriebskosten sein sollen,
- wie groß die Wohnung ist,
- wer Vermieter ist,
- welche Nebenleistungen Vermieter oder Mieter erbringen sollen,
- ob eine Mietsicherheit, Kaution gezahlt werden muss,
- für welche Zeitdauer vermietet wird,
- wer Mieter, also Vertragspartner des Vermieters ist,
- ggf. welche Umlageschlüssel für die Betriebskosten gelten.
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag
Oft findet sich eine Vereinbarung zur Vornahme von Kleinreparaturen im Vertrag. Nicht jede Vereinbarung ist gültig:
Kleinreparaturklausel im Mietvertrag - Was ist zu beachten?
Wollen Sie den Mietvertrag abschließen? Oder ihn prüfen lassen? Oder den Vertrag ändern?
Ist vereinbart, dass ein Mietvertrag geschlossen werden soll, ist dieser aber noch nicht unterzeichnet, dann kann möglicherweise ein Vorvertrag bestehen.
- Haben Sie Fragen zum Wohnungsvermittler, Makler?
Wollen Sie einen bereits abgeschlossenen Mietvertrag prüfen?
Dann schauen Sie unter Prüfung des Mietvertrages.
und wählen aus, zu welchen Regelungen des Vertrags Sie nähere Informationen suchen.
Wollen Sie sich von einem neuen Mietvertrag lösen?
Neuen Mietvertrag widerrufen, kündigen, rückgängig machen
Manchmal kommt eine Anfechtung des Mietvertrages in Betracht.
Der Mietvertrag für eine Wohnung kann jederzeit ergänzt, geändert oder beendet werden
Der Mietvertrag kann jederzeit verändert werden durch eine Vertragsänderung.
Z.B. kann nachträglich zwischen Vermieter und Mieter eine gewerbliche Nutzung der Wohnung vereinbart werden:
Erlaubnis für gewerbliche Nutzung der Mietwohnung durch VermieterAuch eine besondere Nutzung einer bestimmten Fläche, z.B. im Hof des Mietshauses kann nachträglich erfolgen, etc.
Nutzung des Hofs des Mietshauses, der Wohnanlage durch MieterWie jeder Vertrag kann auch der Mietvertrag im Einvernehmen aller Vertragsparteien jederzeit beendet werden durch Vereinbarung, Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags.
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