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Ordentliche Kündigung Wohnung - Widerspruchsfrist - Härtegründe

Spricht der Vermieter eine ordentliche Kündigung aus (auch eine Eigenbedarfskündigung ist eine ordentliche Kündigung), dann können Mieter bei bestehenden besonderen Härtegründen der Kündigung der Wohnung widersprechen.

Widerspruch gegen Kündigung der Wohnung wegen Härtegründen - Widerspruchsfrist 

Betroffene Mieter müssen im Rahmen des Widerspruchs besondere Härtegründe geltend machen.
Kündigung Mietvertrag - Widerspruch Mieter wegen sozialer Härte 

Liegen bei Ihnen soziale Härtegründe vor, dann sollten Sie unbedingt umgehend fachkundigen Rat in Anspruch nehmen!

  • Mieter müssen unbedingt darauf achten, dass es eine Widerspruchsfrist gibt,  Â§ 574b BGB.
    Die Widerspruchsfrist endet normalerweise zwei Monate vor dem Ablauf der Kündigungsfrist.
Beispiel

Die ordentliche Kündigung soll Ihren Mietvertrag zum 31. Juli beenden.
Dann muss Ihr Widerspruch bis zum 31. Mai beim Vermieter sein.

  • Hat Ihrer Meinung nach der Vermieter eine falsche Kündigungsfrist angenommen, so dass der Mietvertrag in Wahrheit erst später endet, sollten Sie sicherheitshalber dennoch den Widerspruch zwei Monate vor Ablauf des falsch berechneten Vertragsendes einlegen.

Kündigung Wohnung - Hinweis des Vermieters auf Widerspruchsrecht im Kündigungsschreiben

Meist weist der Vermieter bereits im Kündigungsschreiben auf das bestehende Widerspruchsrecht des Mieters hin. Dann ist klar, dass der Widerspruch zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter ankommen muss.

Unbedingt ist darauf zu achten, dass der Widerspruch innerhalb der gesetzlichen Frist beim Vermieter ankommen muss - dies sollte auch zu beweisen sein. 
Zeitpunkt der Zustellung von Briefen - Nachweis, Beweis des Zugangs 

  • Wenn der Vermieter den Hinweis auf das Widerspruchsrecht unterlassen hat - und nur dann -, können Sie noch im Räumungsprozess vor dem Amtsgericht der Kündigung der Wohnung aus sozialen Härtegründen widersprechen. 
    Das muss im ersten Verhandlungstermin beim Amtsgericht geschehen.

Späterer Hinweis oder kein Hinweis des Vermieters auf Widerspruchsrecht gegen die Kündigung

Es kommt auch vor, dass der Vermieter erst später - aber noch rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist - in einem weiteren Schreiben auf das für Mieter bestehende Widerspruchsrecht hinweist, das im Kündigungsschreiben zunächst fehlte:
Vermieter hat im Kündigungsschreiben nicht auf Widerspruchsfrist hingewiesen

Wohnungskündigung, kein rechtzeitiger Widerspruch - keine Berücksichtigung Härtegründe

Mieter sollten die Widerspruchsfrist gegen die Kündigung unbedingt einhalten. Werden vom Mieter Härtegründe zu spät vorgebracht, dann werden diese möglicherweise nicht mehr berücksichtigt!




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