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Kinder leben in der Mietwohnung der Eltern - Verletzung Mietvertrag?

Es ist keine Vertragsverletzung, auch keine unbefugte Gebrauchsüberlassung, wenn Eltern bzw. ein Elternteil als Mieter einer Wohnung, dort Sohn oder Tochter wohnen lassen, Sohn oder / und Tochter in die Wohnung aufnehmen.

Achtung


  • Das vorstehende gilt nach manchen Urteilen nur unter der Voraussetzung, dass die Wohnung von den Eltern, bzw. einem Elternteil nicht vollständig aufgegeben wurde.

Eltern dürfen volljährige Kinder in die Mietwohnung aufnehmen, bei sich wohnen lassen

Eltern dürfen in ihre Mietwohnung ihre volljährigen Kinder aufnehmen. Dies ist allgemein anerkannt.

Eltern leben die meiste Zeit des Jahres nicht in ihrer Mietwohnung - Kinder nutzen die Wohnung

Aber gilt das auch, wenn die Eltern selbst nur noch z.B. wenige Monate im Jahr in der Wohnung wohnen, die Wohnung in der übrigen Zeit nur noch von den Kindern bewohnt wird, ist dies noch eine erlaubte Gebrauchsüberlassung? 

Unbefugte Gebrauchsüberlassung, Untervermietung - Kinder leben allein in der Wohnung

Kommt es deswegen zum Streit mit dem Vermieter, kann im Einzelfall die Abgrenzung, ob es sich um eine erlaubte Nutzung oder eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung handelt, schwierig sein.

  • In solchen Fällen kommt es immer darauf an, das Gericht davon zu überzeugen, dass der Mieter (in diesem Fall die Eltern oder ein Elternteil) dauerhaft einen bestimmten Teil der Wohnung für sich behält und weiterhin nutzt,
  • und / oder der Elternteil / die Eltern über einen nicht ganz kurzen Zeitraum im Jahr in der Wohnung leben.

Beispiel

Es reicht nicht aus, wenn der / die ausgezogenen Mieter (also die Eltern) selbst nur ein paar Gegenstände in der Wohnung zurücklassen, und nur ganz selten mal dort wohnen.

  • Sehr seltenes Wohnen kann eher als Besuch der Eltern bei ihren Kindern gewertet werden und es kann sich dann doch um eine unbefugte Gebrauchsüberlassung an die Kinder handeln.
  • Das Amtsgericht München, Az. 424 C 10003/15  hat es als ausreichend angesehen, wenn Eltern drei Monate im Jahr in ihrer Wohnung leben.
    Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied, es handle sich bei der Überlassug an volljährige Kinder nie um eine Gebrauchsüberlassung "an Dritte"
    Eltern ziehen aus, Kind bleibt in der Wohnung

Dies ist aber keine Garantie, dass ein anderes Gericht dies ebenfalls als ausreichend beurteilen würde.

Mieter dürfen ihren Kindern, Sohn, Tochter die Mietwohnung nicht vollständig überlassen

  • Sehr wichtig:
    Ein Mieter darf seine Wohnung anderen Personen - auch Familienmitgliedern - nicht vollständig überlassen, also definitiv aus der Wohnung ausziehen.

Vermieter behauptet unbefugte Gebrauchsüberlassung, Kündigung

Geht der Vermieter davon aus, dass der Mietvertrag wegen einer unbefugten Gebrauchsüberlassung verletzt wurde, dann kann er eine Abmahnung und auch eine Kündigung schicken: 
Urteil - Kündigung Mietvertrag, unerlaubte Gebrauchsüberlassung

  • Hat der Vermieter eine Abmahnung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung geschickt, dann müssen Sie besonders aufpassen, denn dann könnte als nächstes sogar eine 
    fristlose Kündigung für die Wohnung kommen.
  • Bevor Sie sich mit dem Vermieter auf Diskussionen einlassen oder ihm schreiben, sollten Sie eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Redaktion


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