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Ratgeber Untervermietung
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Verletzung von Vertragspflichten durch Mieter - Kündigung
Wurde ein Mieter rechtskräftig verurteilt, wegen Verletzung seiner Vertragspflichten, z.B. Schadenersatz an den Vermieter zu leisten oder ändert der Mieter sein vertragswidriges Verhalten trotz Verurteilung nicht, so kann das zu einer Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter führen.
Mieter verletzt Sorgfaltspflichten - Mieter zu Schadenersatz verurteilt
Ein Mieter war rechtskräftig zum Schadenersatz verurteilt worden, weil er die Wohnung nicht ausreichend geheizt und gelüftet und dadurch Schimmel verursacht habe.
Schimmel - Vermieter behauptet, dass der zum Schadenersatz verurteilte Mieter nicht lüftet
Danach kam es erneut zum Streit, der Vermieter behauptete, der Mieter lüfte weiterhin nicht ordentlich, es komme zu Geruchsbelästigungen.
Da der Mieter anschließend weiter beharrlich geleugnet habe, dass er seine Pflichten verletzt habe, könne dies beim Vermieter die Besorgnis begründen, dass der Mieter mit der Wohnung vertragswidrig umgeht.
- Dies kann dann - so der Bundesgerichtshof - eine Kündigung wegen Vertragsverletzung rechtfertigen.
Eine Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter wegen des Verhaltens des Mieters ist nur möglich, wenn eine Vertragsverletzung nachgewiesen ist.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Entscheidung vom 13.04.2016 soll sich dieser Maßstab aber verschärfen, wenn der Mieter bereits rechtskräftig wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden ist.
Anmerkung
Das Urteil des BGH weicht die Maßstäbe für eine Kündigung des Mieters erneut stark auf.
Für Mieter die - aus ihrer Sicht vielleicht zu Unrecht - wegen einer Vertragsverletzung verurteilt worden sind, kann dies höchst gefährlich werden. Es sollte daher nach einer solchen Verurteilung unbedingt eine gründliche Beratung in Anspruch genommen werden, ob und wie man sein Verhalten ändern muss, und auch wie man für Beweise sorgen kann, um eine Verletzung der Vertragspflichten widerlegen zu können.
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