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Wer zahlt die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen? 

Der Vermieter trägt das Risiko des Leerstandes. Der Vermieter hat dann die sogenannten verbrauchsunabhängigen Betriebskosten und auch verbrauchsabhängige Betriebskosten zu zahlen. Betriebskosten für leerstehende Wohnungen dürfen anderen Mietern des Hauses nicht berechnet werden. 

Leerstehende Wohnungen - die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten zahlt der Vermieter

Die Regel, dass der Vermieter die Betriebskosten für leerstehende Wohnung(en) trägt, gilt immer bei verbrauchsunabhängigen Kosten, das sind Kosten, die unabhängig von der Nutzung anfallen. Hier zu nennen sind insbesondere Grundsteuer, Versicherungen, Straßenreinigungsgebühren oder Winterdienst: Ob das Haus bewohnt oder unbewohnt ist, Grundsteuer und Versicherung usw. fallen immer in gleicher Höhe an.

Die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten bei Leerstand - welche Kosten sind das?

Dies gilt bei verbrauchsunabhängigen Betriebskosten ausnahmslos.
Verbrauchsunabhängige Kosten betreffen alle Kostenarten, die nicht über einen zurechenbaren oder ablesbaren Verbrauch aufzuschlüsseln sind.

Die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten wie z.B.

muss der Vermieter bezahlen. 

Leerstand - Fehler in der Betriebskostenabrechnung, Verteilung nach zu geringer Wohnfläche

Es empfiehlt sich, die ausgewiesene Gesamtwohnfläche der Abrechnung mit den Vorjahren zu vergleichen. Daraus kann sich dann bereits ergeben, ob der Vermieter einen Leerstand bei der angesetzten Gesamtwohnfläche berücksichtigt hat. 

  • Es besteht die Möglichkeit, direkt beim Vermieter nachzufragen. 
Beispiel

Die jährlichen Betriebskosten betragen 25.000 Euro.

Das Haus hat eine Wohnfläche von 1.000 qm.

Nicht alle Wohnungen sind vermietet, es gibt Leerstand.

Angenommen, con 1.000 qm sind nur 800 qm vermietet, dann muss der Vermieter die 25.000 Euro jährlichen Betriebskosten auf die Gesamtfläche von 1.000 qm umlegen. 

  • Ein Mieter zahlt für seine 100 qm große Wohnung dann 2.500 Euro Betriebskosten. 
    (25.000 : 1000) x 100
  • Würde der Vermieter die Kosten nur auf den vermieteten Teil des hauses umlegen, so würden dem Mieter 3.125 Euro berechnet: (25.000 : 800) x 100. 
  • Dies ist nicht zulässig.

    Sollte der Vermieter die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten tatsächlich nur auf die bewohnten Wohnungen umzulegen, dann müssen Mieter innerhalb eines Jahres ab Zugang der Abrechnung den Vermieter darauf hinweisen, der Betriebskostenabrechnung widersprechen: 
    Einwände, Widerspruch gegen Nebenkosten, Betriebskosten 

    Verbrauchsabhängige Betriebskosten - wer zahlt diese für leerstehende Wohnungen?

    Auch von Betriebskosten, die von einem Verbrauch abhängig sind, (z.B. Wasser, Müllabfuhr) muss grundsätzlich der Vermieter die Anteile für leerstehenden Wohnraum tragen.

    Benjamin Raabe, Rechtsanwalt
    10961 Berlin
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