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Senkung Betriebskostenpauschale für Wohnung durch Mieter

Ist eine Betriebskostenpauschale für die Wohnung vereinbart und sind die kalten Betriebskosten gesunken, dann ist die monatliche von Mietern zu zahlende Betriebskostenpauschale für die Zukunft zu senken.

Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale für die kalten Betriebskosten der Wohnung

Die Vereinbarung einer monatlichen Pauschale für kalte Betriebskosten (im Gegensatz zu Vorauszahlungen für Betriebskosten) ist möglich:
Betriebskostenpauschale für Mietwohnung 

Sinkende Betriebskosten führen zu einer sinkenden Betriebskostenpauschale

Besteht eine solche Vereinbarung, und sind Betriebskosten gesunken, dann muss der Vermieter seine Mieter darüber  informieren und die Pauschale senken.

Als Mieter die Betriebskostenpauschale senken - Auskunft vom Vermieter verlangen

Da der Vermieter über die Betriebskosten nicht abrechnen muss, erfahren Mieter über die Verringerung der Kosten nicht automatisch etwas.

  • Haben Sie Hinweise, dass die Betriebskosten gesunken sind, können Sie Ihren Vermieter zu einer Auskunft über die entstehenden Betriebskosten auffordern.
  • Der Anspruch auf Auskunft besteht, wenn die Hinweise auf eine Kostenermäßigung für die von der Betriebskostenpauschale umfassten Betriebskosten eindeutig sind.
  • Pauschale Behauptungen wie "die Betriebskosten sind gesunken" reichen im Allgemeinen nicht dafür aus, es müssen konkrete Hinweise vorliegen.

Die Überprüfung der Betriebskostenpauschale zu Mietvertragsbeginn ist nicht möglich

Zu Beginn eines Mietverhältnisses ist die Möglichkeit der Überprüfung einer Betriebskostenpauschale, ob diese angemessen ist oder nicht, nicht gegeben.

Mieter müssen im Rahmen des Mietvertragsabschlusses selbst kalkulieren ob der Pauschalbetrag ihnen angemessen erscheint. Dafür kann der Betriebskostenspiegel hilfreich sein:
Betriebskostenspiegel - Hinweis auf Angemessenheit der Betriebskosten 

Überprüfung der Betriebskostenpauschale für Senkung der Betriebskosten

Mieter haben oft keinen Beleg, dass sich die Betriebskosten für ihre Wohnung tatsächlich verringert haben.

Möglicherweise haben - anders als Sie - Ihre Nachbarn eine Betriebskostenabrechnung erhalten.

Betriebskostenpauschale anhand der Betriebskostenabrechnung der Nachbarn prüfen

Die Abrechnung der Nachbarn kann als Beleg für verringerte Betriebskosten dienen. Bitten Sie sie um eine Kopie. Diese Kopie können Sie - mit abgedeckten Mieterdaten - als Beleg für eine Senkung der Pauschale nutzen.

  • Reagiert der Vermieter auf Ihr Verlangen, Auskunft über die aktuellen Betriebskosten zu erhalten nicht, so sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, ggf. eine Auskunftsklage anstreben.

Pauschale Betriebskostenzahlung - Mieter können niedrigere Betriebskosten geltend machen

Das Gesetz gibt dem Vermieter keinen Ermessensspielraum, und macht auch die Senkung der Pauschalen nicht von seiner Zustimmung abhängig.

  • Mieter könnten die Pauschale entsprechend herabsetzen. 
  • Von einer eigenmächtigen Senkung der Pauschalen ist abzuraten, solange Sie keine eindeutigen Nachweise für die Kostensenkung haben.

Wenn Sie einfach weniger zahlen, um damit gegenüber dem Vermieter deutlich zu machen, dass Sie die Senkung durchsetzen wollen, besteht die Gefahr, dass der Vermieter wegen angeblicher Mietrückstände den Vertrag kündigt. 

Hinweis


Erhöhen sich die Betriebskosten, so kann der Vermieter bei entsprechender Vereinbarung (für die Zukunft) die Pauschale erhöhen: 
​​​​​​​Betriebskostenpauschale Wohnung - Erhöhung durch Vermieter 
 



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