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Betriebskostenabrechnung - zu hohe Kosten für Hausmeister

Vermieter müssen bei den in der Betriebskostenabrechnung angesetzten Hausmeisterkosten gegenüber den Mietern einer Wohnung das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten - die Kosten dürfen nicht zu hoch sein, müssen der Ortsüblichkeit entsprechen.

    Betriebskostenabrechnung - Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots

    Der Vermieter muss bei Betriebskosten auf Wirtschaftlichkeit achten.

    BGH: Wirtschaftlichkeitsgebot bei Betriebskosten

    Was bedeutet ganz allgemein die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots?
    Der Vermieter darf Mietern keine Kosten berechnen, die er nicht verursachen würde, wenn er selbst die Betriebskosten zahlen müsste. 

    Hausmeisterkosten sollen der ortsüblichen Bezahlung, Vergütung entsprechen

    Das bedeutet für Hausmeisterkosten, dass nur die ortsübliche Vergütung (die regional unterschiedlich ist) für einen Hausmeister angesetzt werden kann.

    • Der Vermieter muss aber nicht den kostengünstigsten Hausmeister beschäftigen, wenn er gute Gründe dafür hat, z.B. eine hohe Zuverlässigkeit bei der Erledigung von Aufgaben.
      Er kann dann auch einen besonders zuverlässigen Hausmeister, den er seit langem beschäftigt, weiter einsetzen, auch wenn dafür höhere Kosten anfallen.

    Hausmeister macht Reparaturen, Instandsetzungen - dies sind keine Betriebskosten

    Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen, auch Renovierungen) die der Hausmeister für den Vermieter durchführt, können nicht als Betriebskosten abgerechnet werden: 
    Hausmeister - welche Kosten sind Betriebskosten des Mieters?

    Hauswart erledigt Verwaltungsaufgaben des Vermieters - dies sind keine Betriebskosten

    Erledigt der Hausmeister solche Tätigkeiten, z.B.

    - Wohnungsübergaben an neue Mieter, 

    - Wohnungsabnahmen,

    - Beaufsichtigung von Handwerkern, Reparaturarbeiten,

    so sind hierfür keine Betriebskosten zu zahlen. Vermieter müssen Kosten für Verwaltungs- und Reparaturarbeiten von den umzulegenden Hausmeisterkosten abziehen:
    Betriebskostenabrechnung - Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten 

    Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung wegen zu hoher Hausmeisterkosten

    Vor einem Widerspruch sollten Mieter immer die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung beim Vermieter, Verwalter prüfen:
    Betriebskostenabrechnung Mietwohnung - Prüfung für Widerspruch 

    Musterbrief - Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung 

    Betriebskosten Hausmeister - Lohnsteuer und Sozialbeiträge sind Betriebskosten

    Zu den Kosten für einen angestellten Hauswart gehören auch die Lohnsteuer- und Sozialbeiträge.

    • Ist der Hausmeister für mehrere Häuser zuständig, müssen die Ausgaben für ihn auf die beteiligten Gebäude aufgeteilt werden.

    Hausmeistertätigkeit - doppelte Berechnung von Leistungen als Betriebskosten

    Erledigt der Hausmeister auch Arbeiten, die unter andere abgerechnete Betriebskostenpositionen fallen (z.B. wäre Gartenpflege, Hausreinigung, Winterdienst als Kostenposition in der Betriebskostenbrechnung schon aufgeführt und berechnet), 

    • dann können keine zusätzlichen Betriebskosten für diese Arbeiten (nochmal) abgerechnet werden. 

    Welche Aufgaben der Hauswart erledigt, können Mieter bei der Einsicht in die Betriebskostenbelege feststellen, weil dazu auch die Vorlage des Hausmeistervertrags bzw. der Diensleistungsvertrag eines Unternehmens gehört.


    Redaktion


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