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Betriebskostenabrechnung - Hausmeister - hohe Kosten zu zahlen?
Bei den Hausmeisterkosten, wenn der Vermieter sie laut Mietvertrag bei den Mietern als Betriebskosten abrechnen kann, gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot - Kosten dürfen nicht zu hoch sein, müssen in der Regel der Ortsüblichkeit entsprechen.
Betriebskostenabrechnung - Hohe Kosten des Hausmeisters sollen Mieter zahlen
- Der Vermieter darf keine Kosten ansetzen, die er nicht verursachen würde, wenn er selbst die Betriebskosten zahlen müsste.
Hausmeisterkosten sollen der ortsüblichen Bezahlung, Vergütung entsprechen
Das bedeutet beim Hausmeister, dass nur die ortsübliche Vergütung (die regional unterschiedlich ist) für einen Hausmeister angesetzt werden kann.
- Der Vermieter muss aber nicht den kostengünstigsten Hausmeister beschäftigen, wenn er gute Gründe dafür hat, z.B. eine hohe Zuverlässigkeit bei der Erledigung von Aufgaben.
Er kann dann auch einen besonders zuverlässigen Hausmeister, den er seit langem beschäftigt, weiter einsetzen, auch wenn dafür höhere Kosten anfallen.
Hausmeister macht Reparaturen, Instandsetzungen - dies sind keine Betriebskosten
Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen, auch Renovierungen) die der Hausmeister für den Vermieter durchführt, können nicht als Betriebskosten abgerechnet werden:
Hausmeister - welche Kosten sind Betriebskosten des Mieters?
Hauswart erledigt Verwaltungsaufgaben des Vermieters - dies sind keine Betriebskosten
Erledigt der Hausmeister solche Tätigkeiten, zB.
Wohnungsübergaben an neue Mieter,
Wohnungsabnahmen,
Beaufsichtigung von Handwerkern, Reparaturarbeiten,
so sind hierfür ebenfalls keine Betriebskosten zu zahlen.
Betriebskostenabrechnung - Verwaltungskosten sind keine Betriebskosten
Betriebskosten Hausmeister - Lohnsteuer und Sozialbeiträge sind Betriebskosten
Zu den Kosten für einen angestellten Hauswart gehören auch die Lohnsteuer- und Sozialbeiträge.
- Ist der Hausmeister für mehrere Häuser zuständig, müssen die Ausgaben für ihn auf die beteiligten Gebäude aufgeteilt werden.
Hausmeistertätigkeit - doppelte Berechnung von Leistungen als Betriebskosten
Erledigt der Hausmeister auch Arbeiten, die unter andere abgerechnete Betriebskostenpositionen fallen (z.B. wäre Gartenpflege, Hausreinigung, Winterdienst als Kostenposition in der Betriebskostenbrechnung schon aufgeführt und berechnet),
- dann können keine zusätzlichen Betriebskosten für diese Arbeiten (nochmal) abgerechnet werden.
Welche Aufgaben der Hauswart erledigt, können Mieter bei der Einsicht in die Betriebskostenbelege feststellen, weil dazu auch die Vorlage des Hausmeistervertrags bzw. der Diensleistungsvertrag eines Unternehmens gehört.
Redaktion
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