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Rauchmelder defekt, kaputt - ist der Austausch eine Kleinreparatur?

Wird ein vom Vermieter in der Wohnung eingebauter Rauchmelder defekt, dann kommt es durchaus vor, dass Vermieter ihren Mieter auffordern, den neuen Rauchmelder zu bezahlen, weil dies eine Kleinreparatur sei. 

Defekten Rauchmelder austauschen, reparieren lassen, ist das eine Kleinreparatur?

Egal, ob im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel steht und ob sie wirksam vereinbart ist

  • die Beseitigung eines Defekts (häufiger Fehlalarm) bzw. der fällig werdende Austausch (z.B. fest verbaute Batterie leer), oder die Erneuerung eines vom Vermieter installierten, defekten Rauchmelders ist keine Kleinreparatur.

Der Austausch eines Rauchmelders in der Wohnung ist keine Kleinreparatur

Der Vermieter ist für die Reparatur verantwortlich, muss diese beauftragen, muss auch die Kosten des neuen Rauchmelders tragen.

  • Typischerweise betreffen Kleinreparaturen nur Arbeiten an Gegenständen, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind: 
    ​​​​​​​Regelung zu Kleinreparaturen - Beispiele typische Kleinreparaturen
  • Rauchmelder gehören nicht dazu - diese werden nur ganz selten angefasst, z.B. nur wenn Batterien auszuwechseln sind, oder wenn ein Alarm ausgeschaltet wird oder im Rahmen einer jährlichen Prüfung auf die Funktionsfähigkeit.

Vermieter zur Reparatur eines Rauchmelders auffordern

Ist ein Rauchmelder defekt, dann fordern Sie Ihren Vermieter (mit Fristsetzung) auf, den Rauchmelder in Ordnung zu bringen.

Da eine Reparatur meistens nicht möglich ist (selbst das Wechseln von Batterien ist oft technisch gar nicht vorgesehen) wird meist ein neuer Rauchmelder installiert.

Kleinreparaturklausel im Mietvertrag prüfen

In vielen Mietverträgen findet sich eine Kleinreparaturklausel, wonach Mieter kleinere Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung bezahlen müssen.

Lassen Sie im Zweifel die Vereinbarung prüfen! Ist diese unwirksam, dann muss der Vermieter neben seiner allgemeinen Instandhaltungspflicht auch die Kosten für die Kleinreparaturen tragen.

Lesetipp


Die Wartung der Rauchmelder können Betriebskosten sein, die der Mieter zu tragen hat:
Rauchmelder - Wartungskosten als Betriebskosten


Redaktion


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